Gewerbetreibende tragen eine große Verantwortung im Bereich Jugendschutz. Dies kann die Frage nach dem Alter sein und im Zweifel die Frage nach dem Ausweis. Zudem muss in Kneipen, auf Schützenfesten, in der Disko, im Kino oder an anderen öffentlichen Orten das Jugendschutzgesetz deutlich sichtbar aushängen. In vielen Bereichen (Alkohol, Tabakwaren, Gaststätten, Kino…) sieht das Jugendschutzgesetz Altersgrenzen vor, an die sich die Gewerbetreibenden und Veranstalter halten müssen.
Gewerbetreibende müssen sich über ihre Pflichten im Umgang mit dem gesetzlichen Jugendschutz informieren. Bei Unsicherheiten und Unklarheiten können sie sich dabei Unterstützung von den zuständigen Jugendschutzbeauftragten holen.
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Informationen und Tipps für Veranstalter (Veranstaltungsmappe)