Mit dem Familienpass erhalten Lingener Familien zahlreiche Vergünstigungen und Zuschüsse. Der Pass ist drei Jahre gültig. Die Scheckkarte kann im Bürgerbüro beantragt werden.
Wer hat Anspruch?
- Anspruch haben alle Lingener Familien mit einem und mehr Kindern unter 18 Jahren.
- Haushalte/Familien, die eine pflegebedürftige Person im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) XI mit der Zuordnung zu einer Pflegestufe nach § 15 SGB XI im eigenen Haushalt betreuen und versorgen.
- Bei Kindern über 18 Jahre wird der Familienpass auf Antrag ausgestellt, wenn sie noch in der Ausbildung sind, aus anderen Gründen Anspruch auf Kindergeld haben oder zu mindestens 50 % schwerbehindert sind. Zur Antragstellung müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
Zuschüsse oder Vergünstigungen (u.a.)
- Familientarif für das Linus
- Kinderreisepässe
- Mehrlingsgeburten
- Schmutzwassergebühren
- Schwimmkurse
- Standesamtsgebühren bei Geburten
- Stromkosten
- Theaterkarten
Alle Informationen und die weiteren Möglichkeiten des Familienpasses finden Interessierte in dem Flyer (siehe unten).
Online Antrag zum Schmutzwasser- / Stromkostenzuschuss
Schmutzwasser- und Stromkostenzuschuss