Der Kinder- und Jugendschutz zielt darauf ab, Minderjährige vor vielfältigen Gefahren zu schützen und sie bei ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz hat das Ziel, Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen vorzubeugen, entgegenzuwirken und positive Bedingungen für die Erziehung zu schaffen. Ziel ist es, junge Menschen vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen ebenfalls stark gemacht werden, damit sie Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen schützen können.
Intention der präventiven Maßnahmen ist also nicht, Minderjährige von Gefährdungen grundsätzlich abzuschirmen, sondern zu erreichen, dass sie mit den teilweise konstant auftretenden Gefährdungen besser umgehen können.
Gesetzlicher Jugendschutz
Der gesetzliche Jugendschutz (Jugendschutzgesetz, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und Jugendarbeitsschutzgesetz) richtet sich mit seinen Ge- und Verboten in erster Linie an Gewerbetreibende. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen in der Öffentlichkeit zu schützen. Darüber hinaus bieten diese Gesetze auch Orientierungshilfe für Eltern und sollen die Erwachsenen an ihre Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen erinnern.
Weitere Informationen zum Thema Jugendschutz finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Informationen für Eltern und Erziehende, Gewerbetreibende und Veranstalter