Der Rat der Stadt Lingen (Ems) beschließt den Haushaltsplan. Dieser wird erst nach der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung und Auslegung rechtskräftig.
Der Haushaltsplan 2020 ist mit der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung und Auslegung seit dem 12. Februar 2020 rechtskräftig.
Der Haushaltsplan 2019 ist mit der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung und Auslegung seit dem 12. März 2019 rechtskräftig.