Das Corona-Virus verursacht einschneidende Einschränkungen des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens und löst damit auch insbesondere für die Unternehmen und Betriebe sowie deren Beschäftigter erhebliche wirtschaftliche Folgen aus. Es ist nicht absehbar wie lange sich dieser Zustand hält. Die Entwicklungen sind sehr dynamisch, drastisch und eine weitere Verschärfung ist ebenfalls nicht ausgeschlossen.
Die Wirtschaftsförderung bietet allen Unternehmen, eine passgenaue Beratung, Information und Unterstützung zu den Hilfsprogrammen von Bund, Land und Stadt an. Die Wirtschaftsförderung ist unter der Tel. 0591 9144-801 erreichbar. Alternativ können Sie Ihre Anliegen mit Ihren Kontaktdaten auch per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@lingen.de beschreiben.
Die Informationen und Links werden fortlaufend aktualisiert.
Der Bund, und das Land Niedersachsen stellen über die NBank weitere Corona-Sonderprogramme zur Verfügung. Eine Übersicht aller Sonderprogramme sortiert nach Zielgruppen finden Interessierte hier.
Der KfW kommt die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern.
Unternehmer-, ERP-Gründerkredit & KfW-Sonderprogramm
Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. Die erleichterten Zugangsregeln für das Kurzarbeitergeld sowie Hinweise zur Beantragung und entsprechende Formulare finden Unternehmen auf der Seite der zuständigen Bundesagentur für Arbeit.
Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld wird verlängert
Anfang Februar hat die Bundesregierung die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld befristet bis zum 30. Juni 2022 auf bis zu 28 Monate verlängert. Da Betriebe, die seit Anfang der Pandemie im März 2020 durchgehend in Kurzarbeit sind, die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von derzeit 24 Monaten schon im Februar 2022 ausschöpfen, soll die Verlängerung der Bezugsdauer rückwirkend zum 1. März in Kraft treten.
Die Plattform des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird hierzu noch aktualisiert. Aktuelle Informationen zur beschlossenen Verlängerung finden Sie bereits in dieser Mitteilung des Ministeriums hier.
Förderprogramm für Ausbildungsplätze
Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Ausbildungsprämien für den Erhalt und die Schaffung von Ausbildungsplätzen, Übernahmeprämien für von Insolvenzen betroffenen Auszubildenden sowie einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit beantragen. Für die Förderung kommen Betriebe infrage, die in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen, in Ausbildungsberufen nach dem Pflegeberufe-, Krankenpflege- und/ oder Altenpflegegesetz oder in den praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen ausbilden. Weitere Informationen u.a. zu den Voraussetzungen sowie den Förderhöhe finden Sie auf der Seite der zuständigen Bundesagentur für Arbeit:
Der Landkreis Emsland hat im Zuge der Corona-Pandemie eine Reihe von Allgemeinverfügungen und Informationen veröffentlicht.
Die Unternehmen, die sich wegen der Corona-Krise in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, sollen unter bestimmten Bedingungen durch erleichterte Stundungsmöglichkeiten der Sozialversicherungsbeiträge entlastet werden. Die Beitragsstundungen sind allerdings erst dann möglich, wenn alle anderen umfassenden Unterstützungen für Unternehmen und Selbstständige, die derzeit von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, ausgeschöpft wurden.
Als betroffenes Unternehmen wenden Sie sich hierzu bitte direkt an Ihre Krankenkasse. Leider ist eine gebündelte Bearbeitung der Anträge durch eine zentrale Stelle nicht möglich.
GKV-Spitzenverband
Musterantrag für die Krankenkasse