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Kommunale Wärmeplanung

Die Etablierung einer zukunftsfähigen und dekarbonisierten Wärmeversorgung ist ein wesentlicher Baustein einer klimaneutralen Zukunft und fördert eine nachhaltige und ökonomische Entwicklung in städtischen und kommunalen Räumen.

Die niedersächsische Landesregierung hat deshalb im Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) eine Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung (§ 20) verankert. Alle Ober- und Mittelzentren in Niedersachsen müssen deshalb bis zum 31. Dezember 2026 einen kommunalen Wärmeplan aufstellen. Zeitgleich dazu ist das Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) auf Bundesebene in Kraft getreten.

Die Stadt Lingen hat das Ziel, die ambitionierten Ziele des Niedersächsischen Klimagesetzes zu erfüllen und Planungssicherheit in der lokalen Gebäudewirtschaft zu schaffen. So will die Stadtverwaltung regionalen Akteuren einen kostengünstigen und GEG-konformen Handlungskorridor geben. 

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein fortschreitender Prozess, bei der die Bevölkerung eng eingebunden wird. Ziel ist die Dekarbonisierung der Wärme – effizient, ökologisch und ökonomisch. Schrittweise wird dazu zunächst der Status-Quo erfasst, werden realisierbare Szenarien entwickelt und so schrittweise Lösungen und eine Erfolgsmessung implementiert. 

CO₂ -Neutralität, Treibhausgasneutralität und Klimaneutralität

Nach NKlimaG wird eine treibhausgasneutrale Versorgung der Gebäude bis 2040 angestrebt, welche dem übergeordneten Ziel der Treibhausgasneutralität Niedersachsens dient. Diese wiederum wirkt sich auf das Ziel der Treibhausgasneutralität Deutschlands bis 2045 aus.

Aufgrund der Komplexität moderner Wertschöpfungsketten sind diese Begriffe stets überregional zu betrachten und nicht auf die Stadt zu begrenzen. Allgemein lässt sich festhalten, dass vermeidbare Treibhausgasemissionen eingedämmt und reduziert werden sollten und unvermeidbare Treibhausgasemissionen ausgeglichen werden müssen.



Fotos v.o.n.u.: k.A., k.A.