Zur Steuerung gewerblicher Tierhaltungsanlagen innerhalb des Stadtgebietes sind im Flächennutzungsplan der Stadt Lingen zwei Sondergebiete dargestellt. Die Kriterien für eine Vergabe von Grundstücken innerhalb dieser Sondergebiete sind in den Vergaberichtlinien festgelegt.
Vergaberichtlinien für die Intensivtierhaltungsanlagen
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 13 (Karte)
Ziel der europäischen Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Zu den betroffenen Industriebranchen gehören auch Intensivtierhaltungen ab einer bestimmten Anlagengröße.
Das Niedersächsische Umweltministerium hat festgelegt, welche Betriebe und wie diese vor Ort zu überprüfen sind. Die zuständigen Behörden haben hierzu den im Erlass abgedruckten Inspektionsbericht zu verwenden. Das Ergebnis der Ortsbesichtigung ist auf dem Inspektionsbericht zu dokumentieren. Das Inspektionsergebnis ist dem Betreiber spätestens zwei Monate nach dem Termin mitzuteilen und wird spätestens vier Monate nach dem Termin im Amtsblatt des Landkreises Emsland sowie auf dieser Seite veröffentlicht.