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Bauleitplanung

Über die Bauleitplanung steuern Städte und Gemeinden die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in ihrem Gebiet. Die Bauleitplanung umfasst den Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und die Bebauungspläne (verbindlicher Bauleitplan). Die Bauleitplanung findet unter gesetzlich vorgeschriebener Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Der Rat der Stadt Lingen (Ems) ist zuständig für die Verabschiedung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungspläne. Rechtsgrundlage der Bauleitplanung ist das Baugesetzbuch.

Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) umfasst das gesamte Stadtgebiet und ordnet den voraussehbaren Flächenbedarf für die einzelnen Nutzungen, wie z.B. Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholu...
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Bebauungspläne
Der Rat der Stadt Lingen (Ems) beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ein Bebauungsplan wird als rec...
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Fotos v.o.n.u.: Stadt Lingen, U. J. Alexander/stock.adobe.com