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Bebauungspläne

Städtischer Bebauungsplan

Der Rat der Stadt Lingen (Ems) beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Ein Bebauungsplan wird als rechtsverbindliche Satzung (Ortsrecht) in Kraft gesetzt. Im Bebauungsplan werden insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen (Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen, bzw. Linien, an die Sie direkt bauen müssen) und die Verkehrsflächen festgesetzt. Weitere Festsetzungen sind je nach Bedarf möglich bzw. erforderlich. Es wird also geregelt, was, wie und wo gebaut werden darf.

Auskünfte zu den Bebauungsplänen erhalten Sie im Fachdienst Stadtplanung, die jeweilig zuständigen Mitarbeiter informieren Sie gern. Zusätzlich besteht die Möglichkeit sich im Geoportal zu informieren. Aktuelle Bauleitplanverfahren können auch auf der Homepage der Stadt Lingen eingesehen werden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan

Wie der herkömmliche Bebauungsplan hat auch der vorhabenbezogene Bebauungsplan die Aufgabe, für eine bestimmte Fläche Baurecht zu schaffen. Allerdings wird im Gegensatz zum Bebauungsplan, der ein Angebotsplan ist, ein konkretes Bauvorhaben exakt definiert und festgesetzt.
Ein privater Vorhaben- und Erschließungsträger stimmt seine Planung mit der Stadt ab. Anschließend wird diese Planung dem Rat der Stadt zum Beschluss als Satzung vorgelegt. Zusätzlich zum Satzungsbeschluss schließen die Stadt und der Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag, in dem sich der Vorhabenträger unter anderem dazu verpflichtet, sein Vorhaben binnen eines bestimmten Zeitraumes zu realisieren.

Der Umweltbericht

Der Umweltbericht als Teil des Bebauungsplanes beschreibt und bewertet das Ergebnis der Umweltprüfung bezüglich der verschiedenen Umweltbelange. In dieser Prüfung werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt. Abweichend vom Regelverfahren wird bei vereinfachten Verfahren oder bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung von der Umweltprüfung abgesehen.

Der Umweltbericht in der Bauleitplanung ist Teil der Begründung eines Flächennutzungsplanes oder eines Bebauungsplanes und damit auch Gegenstand der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

Bauleitplanverfahren Bebauungsplan



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