„Kulturdenkmale sind zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen…“ heißt es im §1 des niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG). Der Fachdienst Bauordnung und Denkmalpflege ist als untere Denkmalschutzbehörde zuständig für den Schutz von knapp 300 Bau- und Kunstdenkmalen in Lingen.
Die große Vielfalt dieser Denkmale trägt maßgeblich zur Attraktivität Lingens bei. Um diese zu bewahren, sind Veränderungen an Denkmalen generell genehmigungspflichtig. Dazu zählen auch kleinere Umbauten oder beispielsweise die Anbringung von Werbetexten. Die Genehmigung muss bei der unteren Denkmalschutzbehörde vor Baubeginn beantragt werden. Andererseits wird die Instandhaltung öffentlich gefördert (Infos dazu unter: https://denkmalpflege.niedersachsen.de/service/denkmalfoerderung).
Übrigens sind alle Bau- und Kunstdenkmale der Stadt Lingen seit neuestem im Denkmalatlas des niedersächsischen Landesdenkmalamtes erfasst und somit schnell und unverbindlich auffindbar.