Mit dem Förderprogramm „Naturoasen auf dem Dach" soll es für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen in Lingen die Möglichkeit geben, zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels aktiv zu werden. Darum fördert die Stadt Lingen (Ems) Maßnahmen zur Dachbegrünung auf bereits bestehenden Gebäuden und Nebengebäuden.
Dachbegrünung trägt nachweislich zu einer Verbesserung des Mikroklimas in unmittelbarer räumlicher Nähe bei. Gründächer verbessern die Luftqualität, da sie Sauerstoff produzieren, die Luft von Schadstoffen filtern und Stäube binden. Gründächer verbessern das Stadtklima, bieten Lebensräume für Pflanzen und Tiere, insbesondere Insekten, und tragen so zur Artenvielfalt bei. Darüber hinaus verlangsamen Gründächer den Ablauf von Niederschlägen durch einen temporären Rückhalt – dieser Effekt gilt explizit für Starkregenereignisse. Gründächer bieten ganzjährig Vorteile – im Sommer heizen begrünte Dachflächen bei Sonneneinstrahlung nur langsam auf und fördern so ein angenehmes Raumklima, im Winter dienen sie der Wärmedämmung.
Gefördert werden bis zu 25 % der als förderfähig anerkannten Kosten einer Anlage. Die maximale Gesamtförderung beträgt 2.500,00 €.
Wichtig: Die Förderung wird erst nach Abschluss der Maßnahme gezahlt. Der Antragsteller ist verpflichtet, nach Fertigstellung entsprechende Nachweise über die entstandenen Kosten und Abrechnungen vorzulegen. Als Nachweis im Sinne der Förderrichtlinie gelten Überweisungsbelege über die tatsächlich geleisteten Zahlungen.
Für die Förderung kommen die Dachflächen folgender Gebäude in Frage:
- Wohnhäuser
- Geschäftshäuser
- Carports und Garagen
- Betriebs-, Büro- oder Praxisräume oder ähnliches
- Betriebsgebäude allgemein
die Förderung gilt nicht für Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Vereine für in ihrem Eigentum stehende Grundstücke.
Eine Förderung erfolgt nur auf bereits bebauten Grundstücken im Stadtgebiet Lingen (Ems).
Förderfähig sind Material- und Nebenkosten, die unmittelbar mit der Durchführung der Maßnahme zusammenhängen. Ab Oberkante Dachabdichtung – Kosten für Ausführungsarbeiten und Materialien (Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht, Substrat, Ansaat von Pflanzen). Arbeitsaufwand für erbrachte Eigenleistungen ist nicht förderfähig.
Niederschlagswasser von den begrünten Dachflächen muss auf dem eigenen Grundstück versickert werden, wenn die Bodenverhältnisse dies zulassen. Eine Fortleitung der Niederschläge von geförderten Flächen in die öffentliche Kanalisation ist nicht zulässig.
Ausgeschlossen von der Förderung sind weiterhin
- Maßnahmen, mit deren bauliche Umsetzung zum Zeitpunkt des Förderantrages bereits begonnen wurde
- Begrünung von asbesthaltigen Dachabdichtungen
- Sanierung bestehender Gründächer
- Maßnahmen, die lediglich das Aufstellen von Pflanzgefäßen zum Inhalt haben
- Maßnahmen, die bereits anderweitig gefördert werden
Weitere Voraussetzungen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von Naturoasen auf dem Dach