Ein Naturschutzgebiet ist ein Landschaftsbereich für den ein besonderer Schutz von Tieren und Pflanzen und deren Lebensräumen nötig ist. Es handelt sich um gesetzlich festgesetzte Gebiete, die der Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten dienen. Naturschutzgebiete werden aus ökologischen Gründen oder wegen der Seltenheit oder seiner herausragenden Schönheit ausgewiesen.
In Lingen gibt es sechs Naturschutzgebiete. Sie dürfen nur auf den Wegen betreten werden.
Landschaftsschutzgebiete sind rechtlich festgesetzte Gebiete, die der Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit von Natur und Landschaft, der Erhaltung des Naturhaushaltes sowie dem Schutz oder der Pflege von Landschaften, dem Erhalt der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes oder ihrer Bedeutung für eine naturnahe Erholung dienen. Sie können auch den Schutz von Lebensstätten und Lebensräumen wild lebender Tier- und Pflanzenarten umfassen.
Durch die Grafschaft Bentheim und den Landkreis Emsland – somit auch durch die Stadt Lingen (Ems) – erstreckt sich im Bereich des Emsverlaufes das Landschaftsschutzgebiet „Emstal“ (LSG-EL 23) mit einer Größe von ca. 3.960 ha alleine in Lingen.
Ziel der FFH-Gebiete ist es, ein europaweit vernetztes Schutzgebietssystem aufzubauen, um natürliche und naturnahe Lebensräume sowie bestandsgefährdete wildlebende Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu entwickeln. In Lingen zählen derzeit drei FFH-Gebiete dazu:
Alle Verordnungen zu den Schutzgebieten finden Sie hier unter dem 7. Punkt "Umwelt".