Im Gebiet der Stadt Lingen (Ems) sind für die Flüsse Ems und Große Aa Überschwemmungsgebiete festgesetzt.
Übersichtskarte mit den Überschwemmungsgebieten der Ems
Verordnung zum Überschwemmungsgebiet Ems
Für diese Gebiete gilt ein gesetzliches Freihaltungsgebot. Dementsprechend brauchen Sie eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde, wenn Sie in diesen Bereichen beispielsweise Grünland in Ackerland umbrechen möchten, dort bauen oder das Gelände vertiefen/erhöhen möchten und Sie dort Stoffe lagern wollen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde.