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Die Hebesätze für die Grundsteuern wurden wie folgt festgesetzt:
Maßgebend für die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer sind der vom Finanzamt ermittelte Einheitswert des bebauten oder unbebauten Grundstückes und der daraus resultierende Grundsteuermessbetrag. Rechtsgrundlage ist u. a. das Grundsteuergesetz (GrStG).