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Sportförderung

Roter Ordner mit der Aufschrift

Im Rahmen der Sportförderrichtlinien unterstützt die Stadt Lingen Sportvereine auf unterschiedliche Art und Weise. Voraussetzung dafür ist, dass die Sportvereine als gemeinnützig anerkannt sind und dem Kreissportbund Emsland bzw. dem Landessportbund Niedersachsen angehören.

 

Folgende Fördermöglichkeiten gibt es im Einzelnen:

  • Jugendbeihilfe nach Anzahl der jugendlichen Vereinsmitglieder (abweichende Regelung in den Ortsteilen nach individueller Entscheidung durch die Ortsräte)
  • Zuschüsse für Baumaßnahmen sowie für die Anschaffung von Sportgeräten in den Vereinen
  • Zuwendung an Vereine bei besonderen Vereinsjubiläen
  • Ehrung verdienter Sportler und Mannschaften (Sportehrentag)
  • Förderung besonderer sportlicher Veranstaltungen in den Vereinen (regionale und überregionale Veranstaltungen)
  • Förderung von Traditionsveranstaltungen in der Stadt Lingen (Ems)
  • Zuschüsse für Übungsleiterlizenzen, die die Kriterien des Kreissportbundes erfüllen
     
    Sportförderrichtlinien
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Photos from above: K.-U. Häßler/stock.adobe.com