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Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen

Im Zuge der Pandemiebekämpfung haben viele Bürgerämter, darunter auch die Stadt Lingen (Ems), die Sprechzeiten reduziert und darum gebeten, Behördenangelegenheiten, wenn möglich online zu erledigen oder zu verschieben. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger der Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen können – beispielsweise, wenn der alte Personalausweis in den nächsten Wochen abläuft.

Deutschland hat zudem mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz und Slowenien. Nähere Einzelheiten können Sie auch auf der regelmäßig aktualisierten Seite der Bundespolizei abrufen.

Fertige Ausweise können nach Absprache mit dem Bürgerbüro abgeholt und im Notfall neu beantragt werden. Bitte melden Sie sich dafür beim Bürgerbüro der Stadt Lingen unter der Tel. 0591 9144-330 oder buergerbuero@lingen.de.



Artikeldatum: 23. marzo 2020
Fotos de arriba abajo ©Helmut Kramer