Manchmal geraten Familien an ihre Grenzen. Können Eltern ihr Kind nicht selbst erziehen oder benötigen sie bei der Erziehung zu Hause Unterstützung, haben sie gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. Auch junge, volljährige Menschen, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, aber ihr Leben noch nicht selbstständig in die Hand nehmen können, können Hilfe zur Erziehung erhalten.
Die Unterstützung reicht von ambulanten Angeboten wie Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, sozialpädagogischer Familienhilfe über teilstationäre und stationäre Hilfen wie Tagesgruppen oder Einzelbetreuungen bis zu Angeboten des betreuten Wohnens, der Heimerziehung und der Vollzeitpflege.