Du hast eine Straftat begangen oder dir wird eine Straftat vorgeworfen und du warst zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahren alt? Du hast keine Ahnung, wie es nun weitergehen soll?
Wir können dir helfen: Wir Jugendgerichtshelfer sind Sozialarbeiter des Fachbereiches Jugend, Arbeit und Soziales, die dir vor, während oder nach dem Ermittlungs- oder Strafverfahren zur Seite stehen.
Wir hören dir zu: Wir sprechen mit dir über deine Situation und deine Probleme und finden gemeinsam mit dir eine Lösung.
Wir vermitteln: Wir bereiten die Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht vor und erklären dir den Ablauf.
Wir begleiten dich: In der Verhandlung erklären wir Gericht und Staatsanwaltschaft wie wir deine Verantwortung an der Tat einschätzen und welches Urteil dich unserer Meinung nach erwarten sollte. Die endgültige Entscheidung liegt allerdings beim Gericht. Dabei gilt: Je besser wir dich kennen, desto besser können wir deine Situation einschätzen. Ansonsten müssen wir eine Empfehlung aus der Verhandlung heraus abgeben. Du kannst dich jederzeit dazu entscheiden, mit uns zusammenzuarbeiten.
Wir unterstützen dich: Auch nach dem Urteil sind wir für dich da. Wir helfen dir bei der Erfüllung von Auflagen und Weisungen durch das Gericht und helfen dir, ein Leben ohne Straftaten zu führen. Auch während einer möglichen Haftstrafe begleiten wir dich.
„Voll erwischt“ - die App für junge Straftäter
Das Niedersächsische Justizministerium hat eine App veröffentlicht, in der drängende Fragen zum Jugendstrafverfahren beantwortet werden. Es handelt sich dabei um eine Web-App, die für mobile Anwendungen optimiert wurde. Sie kann über den mobilen Browser auch über die folgende Adresse abgerufen werden: voll-erwischt.app
Die App richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis einschließlich 20 Jahren. Sie soll es jungen Beschuldigten ermöglichen, sich schnell und unkompliziert über Fragen zu informieren, die man vielleicht nicht so gerne stellt: Wie läuft ein Ermittlungsverfahren? Wie eine Gerichtsverhandlung? Wann kann ich noch mit einer Bewährung rechnen? Ab wann bin ich vorbestraft und was bedeutet das?
Justizministerin Barbara Havliza: „Die App will Jugendliche und Heranwachsende möglichst niedrigschwellig erreichen. Sie ist ein informatives Zusatzangebot, das wir digital bereitstellen. Die App kann helfen und aufklären. Sie ersetzt jedoch nicht die wichtige Arbeit der anwaltlichen Verteidigung, der Polizei und der Jugendgerichtshilfe. Die App soll vor allem Orientierung bieten in Situationen, in denen man als junger Mensch meistens überfordert ist.“
Neben vielen Tipps (Wie verhalte ich mich in einem Gerichtssaal?) gibt die App auch einen Überblick über wichtige Ansprechpartner und deren Adressen. Die App entspricht dem Wunsch des Gesetzgebers – formuliert in dem Ende 2019 neu gefassten § 70a JGG – die Verfahrensrechte von jungen Beschuldigten zu stärken, insbesondere durch Informationen. Denn es ist bei ihnen im besonderen Maße zu erwarten, dass sie sich ihrer Rechte im Strafverfahren nicht bewusst sind. Die App aus Niedersachsen ist deshalb neben gerichtlichen Merkblättern eine zusätzliche Möglichkeit, sich umfassend zu informieren.