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Die LingenCard – Teilhabe für alle

Mit der LingenCard erhalten Sie zahlreiche Vergünstigungen im Freizeit- und Sportbereich, bei kulturellen Veranstaltungen und Bildungsangeboten. Vergünstigte Eintrittspreise und Angebote für LingenCard-Inhaber*Innen bieten beispielsweise:

  • die Linus Lingen Wasserwelten
  • das Theater an der Wilhelmshöhe
  • das Theaterpädagogische Zentrum Lingen (TPZ)
  • die Stadtbibliothek
  • das Emslandmuseum Lingen
  • die Kunstschule Lingen

Auch im Rathaus profitieren die Nutzer*Innen der LingenCard bei der Erstausstellung von Personalausweisen. Zudem erhalten die Inhaber*Innen Vergünstigungen beim Ferienpassprogramm, für die Angebote der VHS und bei Fahrten mit dem LiLi-Bus.

Antrag

Die LingenCard kann online im OpenR@thaus beantragt werden.
Auskünfte und Antworten auf Ihre Fragen bekommen Sie bei der Stadtverwaltung im Fachbereich Jugend, Arbeit und Soziales. Die LingenCard ist jeweils ein Kalenderjahr und nur in Verbindung mit einem Personalausweis gültig. 

Antragsberechtigt: LingenCard Typ A

  • Berechtigt für die LingenCard Typ A sind alle Lingener Familien mit einem und mehr Kindern unter 18 Jahren. (Eltern und Kinder)
  • Haushalte/Familien, die eine verwandte pflegebedürftige Person im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) XI mit der Zuordnung zu einer Pflegestufe nach § 15 SGB XI im eigenen Haushalt betreuen und versorgen.
  • Bei Kindern über 18 Jahre wird die LingenCard (A) auf Antrag ausgestellt, wenn sie noch in der Ausbildung sind, aus anderen Gründen Anspruch auf Kindergeld haben oder zu mindestens 50 Prozent schwerbehindert sind. Zur Antragstellung müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

Antragsberechtigt: LingenCard Typ B

Sie können die LingenCard Typ B beantragen, wenn Sie folgende Leistungen beziehen oder Voraussetzungen erfüllen:

  • Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld),
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SBG XII (Sozialhilfe),
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Geringverdiener mit Anspruch auf Wohngeld
  • Studenten, die BAföG beziehen, mit ersten Wohnsitz in Lingen.
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Die Vergünstigungen

Vergünstigungen Leistungen A

  • Linus Wasserwelten: Ermäßigung auf den Familientarif
  • Zuschuss zum Anfängerschwimmkurs bis zum Ende des zweiten Schuljahres im Linus Lingen
  • Theater an der Wilhelmshöhe: Ermäßigung von 2 Euro pro Karte der Abo-Reihe
  • Stadtbibliothek: Ermäßigung der Nutzungsgebühr auf 7,50 Euro jährlich für Schüler*Innen und Student*Innen; Kinder unter 18 Jahre kostenlos
  • Kunstschule Lingen: ermäßigte Gebühren ab zwei gebuch­ten Kursen
  • Ermäßigung beim Erbbauzins
  • Standesamt: Beurkundung der Geburt: drei Geburtsurkun­den kostenlos
  • Zuschuss Mehrlingsgeburten: 500 Euro pro Kind
  • Kostenlose Erstausstellung des Personalausweises
  • Kitabeiträge: bei mehreren beitragspflichtigen Kindern in der Kita bekommen Eltern 50 Prozent Ermäßigung auf das zweite beitragspflichtige Kind; weitere Kinder sind beitragsfrei

 

 

 

 

 

 

Vergünstigungen Leistungen B

  • Linus Wasserwelten: Ermäßigungen auf den Basistarif
  • Theater an der Wilhelmshöhe: Ermäßigung von 5 Euro pro Karte für die Veranstaltungen der Abo-Reihe; Ermäßigung von 50 Prozent für die „Last-Minute-Karte“
  • Theaterpädagogisches Zentrum (TPZ): 10 Prozent Preis­nachlass auf Kurse und Fortbildungen sowie 50 Prozent Preisnachlass auf Veranstaltungen
  • Stadtbibliothek: Ermäßigung der Nutzungsgebühr auf 7,50 Euro jährlich; Kinder unter 18 Jahren kostenlos
  • Emslandmuseum: 50 Prozent Ermäßigung auf den Ein­trittspreis; kostenloses „5-Musea-Kombi-Ticket“
  • Kunstschule Lingen: Ermäßigung von 20 Prozent bei zwei Kursen; 30 Prozent bei mehr als zwei Kursen
  • Jugendfreizeiten: Übernahme der Gebühren; Zuschuss einmal pro Jahr und Kind
  • Ferienpass: Zuschuss zur Teilnehmergebühr von 2/3 und freie Teilnahme an der Kinderspielstadt
  • Kostenlose Erstausstellung des Personalausweises
  • Kostenlose Ausstellung eines Führungszeugnisses
  • LiLi-Bus: drei Euro Ermäßigung für die 10er-Karte; Zu­schuss von 20 Euro für die „Schiet-Wetter-Karte“ und 40 Euro für die Jahreskarte
  • VHS Lingen: bis zu 40 Prozent Ermäßigung auf alle Ver­anstaltungen, ausgenommen Kurse zur Vorbereitung auf schulische und berufliche Abschlüsse
  • DRK Ortsverein Lingen: Ermäßigung von 50 Prozent auf den Einkaufspreis im Kleiderladen an der Clara-Ey­lert-Straße
  • Berechtigung für die Tafel Lingen e. V.

FAQ – LingenCard

  • Kann mein bei mir wohnender Lebenspartner auch die LingenCard (A) für die in unserem Haushalt lebenden Kinder beantragen?
    Ja, die Elterneigenschaft definiert sich über ein gemeinsames Wohnen und füreinander Verantwortung übernehmen.

  • Meine Kinder leben nicht in Lingen, besuchen mich jedoch im Rahmen des Umgangsrechts regelmäßig an den Wochenenden und in den Ferien.
    Ja, die LingenCard (A) darf beantragt werden.

  • Ich wohne nicht in Lingen. Meine Kinder aus Lingen besuchen mich regelmäßig im Rahmen des Umgangsrechtes. Darf ich die LingenCard (A) beantragen?
    Nein, die Kinder sind grundsätzlich bereits über das in Lingen lebende Elternteil berücksichtigt.

  • Auf meiner LingenCard sind nicht alle Kinder aufgeführt.
    Eine Korrektrur kann unter www.lingen.de/lingencard beantragt werden.

  • Ich habe die LingenCard (A) erhalten, beziehe jedoch auch Bürgergeld oder Wohngeld. Darf ich das Kreuz bei (B) selber setzen?
    Nein, über das Online-Formular (www.lingen.de/lingencard) ist die Ergänzung zu beantragen. Mit dem Handy kann der Leistungsbescheid als Bild hochgeladen werden. Handschriftliche Ergänzungen werden von den Institutionen, bei denen eine Vergünstigung gewährt wird, nicht anerkannt.

  • Ich habe die LingenCard. Für wen kann ich den Personalausweis kostenlos beantragen?
    Der erste Personalausweis kann für Kinder und Jugendiche kostenfrei beantragt werden.

  • Wir haben die LingenCard A und haben für den 1. Personalausweises unseres Kindes eine Gebühr bezahlt.
    Bei einer vorherigen Ausstellung eines Kinderreisepasses ist die Gebührenbefreiung des Personalausweises nicht mehr gegeben.

  • Wir wurden eingebürgert und haben die LingenCard (B). Bekommt die ganze Familie den Personalausweis kostenlos?
    Nein, die Förderung im Rahmen des familienpolitischen Programms sieht die erste Ausstellung des Personalausweises für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr vor.

  • Wir haben die LingenCard. Mein Kind hatte bereits einen Reisepass, den wir selber bezahlt haben. Jetzt wird ein Personalausweis benötigt. Wird dieser kostenfrei ausgestellt?
    Ja, sofern Sie die LingenCard (B) haben, wird der Personalausweis für Kinder und Jugendiche bis zum 18. Lebensjahr bezahlt, wenn zuvor noch kein Personalausweis ausgestellt wurde.

  • Ich betreue regelmäßig meine Enkelkinder. Kann ich die LingenCard (A) beantragen?
    Nein, die Förderung im Rahmen des familienpolitischen Programms sieht Vergünstigungen für Eltern mit ihren Kindern vor.

  • Zählen Pflegekinder für die LingenCard (A)?
    Ja, auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sind in der Förderung nach dem familienpolitischen Programm vorgesehen.

  • Wir leben als Eltern getrennt aber beide in Lingen. Wer bekommt die LingenCard (A)?
    Grundsätzlich haben beide Elternteile Anspruch auf die LingenCard (A). Sollte ein Elternteil diese nicht automatisch erhalten, kann diese unter www.lingen.de/lingencard beantragt werden.

  • Zählt die LingenCard (A) auch als Nachweis für den Besuch der Tafel Lingen e.V. oder für DRK Fashion?
    Nein, der Nachweis kann nur über die LingenCard (B) erbracht werden. Diese kann unter www.lingen.de/lingencard beantragt werden.

  • Ich hatte bislang die Lingener Ehrenamtskarte. Jetzt habe ich die Niedersächsische Ehrenamtskarte. Bekomme ich die gleichen Vergünstigungen?
    Ja, die Voraussetzungen für die Ausstellung der Karten sind identisch. Daher stellt die Stadt Lingen (Ems) keine eigene Ehrenamtskarte mehr aus. Als Nachweis wird die Niedersächsische Ehrenamtskarte akzeptiert. Bei den eingeräumten Vergünstigungen gab es keine Änderungen.

  • Welche Vergünstigungen gibt es für LingenCard-Inhaber*innen in der Stadtbibliothek?
    Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr zahlen keine Jahresgebühr. Es fallen lediglich einmalige Kosten von zwei Euro für die Anmeldung an. Schüler*innen, Studierende über 18 Jahren sowie Inhaber*innen der LingenCard (B) zahlen die ermäßigte Jahresgebühr von 7,50 Euro. 
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Ansprechpartner
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Fotos v.o.n.u.: k.A.