Anerkannten Jugendgruppen und Jugendgemeinschaften können für folgende im § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) genannte jugendpflegerische Aktivitäten eine Förderung erhalten:
Es gelten die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit. Die Stadt Lingen (Ems) fördert darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen auch Maßnahmen im Rahmen von Städtepartnerschaften.
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Lingen (Ems)
Sofern Sie eine der genannten Aktivitäten planen, ist eine Voranmeldung bis zum 31. März eines jeden Jahres beim Fachdienst Jugendarbeit einzureichen.
Für Kinder und Jugendliche aus finanzschwachen Familien kann im Einzelfall nach Prüfung der Einkommensverhältnisse eine teilweise Übernahme der Kosten erfolgen.