Um als Kindertagespflegeperson tätig sein zu können, sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Kindertagespflegepersonen eine Pflegeerlaubnis benötigen, wenn sie:
Darüber hinaus stellt die Stadt Lingen (Ems) als örtlicher Jugendhilfeträger die Berechtigung zur Kindertagespflege dann aus, wenn neben pädagogischen auch folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Für die Pflegeerlaubnis überprüft die Stadt Lingen entsprechend die Eignung des Bewerbers und der Räumlichkeiten.
Wie erfolgt die Qualifizierung?
In § 43 Abs. 2 SGB VIII heißt es: "Geeignet sind Personen, die über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in einer anderen Weise nachgewiesen hat."
Wir bieten Ihnen entsprechende Qualifizierungskurse sowie Beratung, Betreuung und Begleitung an. In ca. 160 Unterrichtsstunden bekommen interessierte Frauen und Männer die pädagogischen und rechtlichen Grundlagen vermittelt. Ein 14-tägiges Praktikum in einem Familienzentrum oder bei einer Kindertagespflegeperson ist ebenfalls Teil der Qualifizierung. Der Kurs basiert auf dem Curriculum des Deutschens Jugendinstituts. Ergänzend gibt es Fortbildungsangebote sowie Möglichkeiten der Vernetzung.
Qualifizierungskurse für die Kindertagespflege werden von der Stadt Lingen (Ems) in Kooperation mit der Katholischen Erwachsenenbildung – KEB Emsland-Süd e.V. – angeboten.
Weitere Informationen finden Interessierte unter: