Sie sind hier: Startseite > Familie & Bildung > Senioren > Heimaufsicht
pfeil2

Heimaufsichtsbehörde der Stadt Lingen

Notizbuch und Stift Nahaufnahme

Das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG = Heimgesetz) dient dem Schutz der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Die Heimaufsichtsbehörde der Stadt Lingen (Ems) überwacht auf Grundlage des NuWG im Stadtgebiet

  • Vollstationäre Einrichtungen (Alten- und Pflegeheime)
  • Einrichtungen der Tagespflege sowie
  • unterstützende Wohnformen (ambulante Wohngemeinschaften und Betreutes Wohnen unter bestimmten Voraussetzungen)
pfeil2
Ansprechpartner
telephone

Die Heimaufsichtsbehörde

  • führt hierzu wiederkehrende und anlassbezogene Heimüberprüfungen durch
  • beteiligt sich an Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes (MDKN) sowie des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.(PKV) und führt mit diesem gemeinsame Prüfungen durch
  • beteiligt andere Behörden wie Gesundheitsamt, die Bauaufsicht oder den Brandschutzbeauftragten
  • arbeitet mit den Pflegekassen, deren Landesverbänden, dem MDKN , der PKV und dem zuständigen Träger der Sozialhilfe zusammen
  • prüft die Einhaltung des NuWG, der Heimpersonalverordnung, der Heimmindestbauverordnung, der Heimmitwirkungsverordnung sowie der Heimsicherungsverordnung

Die Heimaufsichtsbehörde berät

  • Personen, Betreuer und Angehörige, die ein berechtigtes Interesse haben
  • bei auftretenden Problemen und bei Beschwerden über die Versorgung und bei der Pflege
  • bei Fragen zum Heimgesetz und zum Heimbetrieb
  • Bewohnervertretungen über ihre Mitwirkungsrechte
  • Träger von Betreuungsdiensten, die Leistungen der ambulanten Versorgung für Wohngemeinschaften erbringen oder erbringen wollen
  • über heimgesetzliche Anforderungen beim Betrieb vorhandener oder bei der Planung neuer Pflegeeinrichtungen und alternativer Wohnformen inkl. Entgegennahme und Prüfung von Strukturerhebungsbögen bei baulichen Veränderungen und der Erweiterung der Platz- und Pflegeangebote

Beschwerden und Hinweise werden auch anonym entgegengenommen oder auf Wunsch auch vertraulich behandelt.



Fotos v.o.n.u.: Jenson/stock.adobe.com