Die Heimaufsichtsbehörde
- führt hierzu wiederkehrende und anlassbezogene Heimüberprüfungen durch
- beteiligt sich an Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes (MDKN) sowie des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.(PKV) und führt mit diesem gemeinsame Prüfungen durch
- beteiligt andere Behörden wie Gesundheitsamt, die Bauaufsicht oder den Brandschutzbeauftragten
- arbeitet mit den Pflegekassen, deren Landesverbänden, dem MDKN , der PKV und dem zuständigen Träger der Sozialhilfe zusammen
- prüft die Einhaltung des NuWG, der Heimpersonalverordnung, der Heimmindestbauverordnung, der Heimmitwirkungsverordnung sowie der Heimsicherungsverordnung
Die Heimaufsichtsbehörde berät
- Personen, Betreuer und Angehörige, die ein berechtigtes Interesse haben
- bei auftretenden Problemen und bei Beschwerden über die Versorgung und bei der Pflege
- bei Fragen zum Heimgesetz und zum Heimbetrieb
- Bewohnervertretungen über ihre Mitwirkungsrechte
- Träger von Betreuungsdiensten, die Leistungen der ambulanten Versorgung für Wohngemeinschaften erbringen oder erbringen wollen
- über heimgesetzliche Anforderungen beim Betrieb vorhandener oder bei der Planung neuer Pflegeeinrichtungen und alternativer Wohnformen inkl. Entgegennahme und Prüfung von Strukturerhebungsbögen bei baulichen Veränderungen und der Erweiterung der Platz- und Pflegeangebote
Beschwerden und Hinweise werden auch anonym entgegengenommen oder auf Wunsch auch vertraulich behandelt.