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Bürgergeld

DAs Bild zeigt verschiedene Geldscheine die auf einer ebene Liegen. Über den Scheinen liegen Münzen ein Stempel und ein roter Buntstift.

Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung für arbeitsuchende, erwerbsfähige Personen und deren Familienangehörige durch Gewährung finanzieller Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Höhe der Leistungen nach dem SGB II ergibt sich aus dem Regelbedarf, der den gesamten persönlichen Bedarf zur Bestreitung des Lebensunterhalts beinhaltet (Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, etc.) sowie den angemessenen Kosten der Unterkunft und eventuellen Mehrbedarfen. Von dem so ermittelten Bedarf wird das vorhandene monatliche Einkommen abgezogen.

Bitte stimmen Sie Termine mit Ihrer Sachberarbeiterin/Ihrem Sachberarbeiter im Fachdienst für Arbeit und Soziales ab, um lange Wartezeiten zu vermeiden und einen optimalen Arbeitsablauf gewährleisten zu können. Ihre Unterlagen können Sie jederzeit bei der Information angeben. 

Bitte bringen Sie folgende Nachweise mit: 

  • Einkommen
  • Vermögen
  • Unterkunftskosten
  • Ausweise oder Reisepässe aller Haushaltsmitglieder
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Ihr/e Ansprechpartner/in

Sachbearbeiter Buchstabe Telefon Zi-Nr.  
Herr Taubken A - Alb und C 9144-502 227  
Frau Ripperda Alc - Bat 9144-519 225  
Herr Hoffschröer Bau - Bur 9144-511 226  
Frau Krone Bus - Dud 9144-510 214  
Frau Hackmann Due - Feq 9144-821 212  
Herr Guth Fer - Has 9144-504 213  
Herr Muntel Hat - Kam 9144-535 215  
Herr Altendeitering Kan - Krue 9144-599 216  
Frau Kley  Kruf - Mee 9144-513 217  
Herr Gerweler Mef - Ni 9144-503 218  
N.N. Nj - Rahl 9144-609 219  
Frau Becke Rahm - Schee 9144-532 221  
Frau Bruns Schef - Sm 9144-533 222  
Frau Knöpker Sn - Vol 9144-531 223  
Herr Revermann Vom - Z 9144-518 224  
         
Frau Jansing Asyl A
SGB XII A - Ch
9144-508 229  
Herr Röttering Asyl B - M
SGB XII Ci - L
9144-506 230  
Herr Schepers Asyl N - Z
SBG XII M - Z
9144-594 228  
         
Frau Hammer Grundsicherung A - D 9144-973 412  
Frau Eder Grundsicherung E - Hei 9144-979 414  
Frau Lippert Grundsicherung Hej - Kob 9144-971 414  
Frau Reiners Grundsicherung Koc - P 9144-975 413  
Frau Eilts Grundsicherung R - Schop 9144-972 411  
Frau Morgenstern Grundsicherung Schoq - Z 9144-974 411  
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Unterkunftskosten

In Anlehnung an die aktuelle Rechtsprechung des Sozialgerichtes Osnabrück können die angemessenen Unterkunftskosten inkl. Nebenkosten aus der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Zusätzlich zu den Unterkunftskosten werden die Heizkosten in angemessener Höhe übernommen.

Anzahl der Personen im Haushalt Angemessene Wohnungsgröße Höchstbetrag der als angemessen anzuerkennenden Unterkunftskosten inklusive Nebenkosten (ohne Heizkosten)
1 bis 50 qm 382,00 Euro
2 bis 60 qm 462,00 Euro
2 bis 70 qm 522,00 Euro Einzelfallprüfung MB
3 bis 75 qm 552,00 Euro
4 bis 85 qm 643,00 Euro
5 bis 95 qm 734,00 Euro
Mehrbetrag für jedes weitere Haushaltsmitglied je weitere Person + 10 qm + 87,00 Euro je weitere Person                                       
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Aktive und passive Leistungen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Arbeit und Soziales der Stadt Lingen sind für die "passiven Leistungen" zuständig. Dazu gehören unter anderem eine intensive Erst- und Auswegberatung, Zahlbarmachung der zu gewährenden Leistungen und vieles mehr. 

Die Fallmanagerinnen und Fallmanager des Landkreises Emsland hingegen sind für die "aktiven Leistungen" verantwortlich. Dazu zählt alles, was mit der Arbeitspolitik zusammen hängt, wie beispielsweise Arbeitsuche und Bewerbertraining. Die Zuständigkeiten können aus der nachstehenden Übersicht entnommen werden:

Telefonliste – Jobcenter Landkreis Emsland

Beide Bereiche arbeiten darüber hinaus eng zusammen. 

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Ansprechpartner
telephone


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