Mit der LingenCard erhalten Sie zahlreiche Vergünstigungen im Freizeit- und Sportbereich, bei kulturellen Veranstaltungen und Bildungsangeboten. Vergünstigte Eintrittspreise und Angebote für LingenCard-Inhaber*Innen bieten beispielsweise:
- die Linus Lingen Wasserwelten
- das Theater an der Wilhelmshöhe
- das Theaterpädagogische Zentrum Lingen (TPZ)
- die Stadtbibliothek
- das Emslandmuseum Lingen
- die Kunstschule Lingen
Auch im Rathaus profitieren die Nutzer*Innen der LingenCard bei der Erstausstellung von Personalausweisen. Zudem erhalten die Inhaber*Innen Vergünstigungen beim Ferienpassprogramm, für die Angebote der VHS und bei Fahrten mit dem LiLi-Bus.
Antrag
Die LingenCard kann online im OpenR@thaus beantragt werden.
Auskünfte und Antworten auf Ihre Fragen bekommen Sie bei der Stadtverwaltung im Fachbereich Jugend, Arbeit und Soziales. Die LingenCard ist jeweils ein Kalenderjahr und nur in Verbindung mit einem Personalausweis gültig.
Antragsberechtigt: LingenCard Typ A
- Berechtigt für die LingenCard Typ A sind alle Lingener Familien mit einem und mehr Kindern unter 18 Jahren. (Eltern und Kinder)
- Haushalte/Familien, die eine verwandte pflegebedürftige Person im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) XI mit der Zuordnung zu einer Pflegestufe nach § 15 SGB XI im eigenen Haushalt betreuen und versorgen.
- Bei Kindern über 18 Jahre wird die LingenCard (A) auf Antrag ausgestellt, wenn sie noch in der Ausbildung sind, aus anderen Gründen Anspruch auf Kindergeld haben oder zu mindestens 50 Prozent schwerbehindert sind. Zur Antragstellung müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
Antragsberechtigt: LingenCard Typ B
Sie können die LingenCard Typ B beantragen, wenn Sie folgende Leistungen beziehen oder Voraussetzungen erfüllen:
- Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld),
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SBG XII (Sozialhilfe),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Geringverdiener mit Anspruch auf Wohngeld
- Studenten, die BAföG beziehen, mit ersten Wohnsitz in Lingen.