Das Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten. Wohngeldanträge können bequem per Post eingereicht werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Bei Beratungsbedarf nehmen Sie gerne telefonisch Kontakt zu uns auf, die meisten Fragestellungen können wir so einfach und kurzfristig zusammen klären.
Sollten Sie ein dringendes und erforderliches Anliegen haben, das nicht telefonisch oder schriftlich geklärt werden kann, nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir sprechen einen persönlichen Termin ab.
Voraussetzungen:
Wenn allen Haushaltsmitgliedern Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder den §§ 56, 116 Absatz 3 oder § 122 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (BAB oder BAföG) dem Grunde nach zu stehen oder ihnen diese Leistungen im Fall eines Antrages dem Grunde nach zu stünden, besteht gem. § 20 WoGG kein Wohngeldanspruch.
Bitte bringen Sie folgende Nachweise mit:
Die Antragsformulare finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Wohngeld Plus finden Sie hier.
Sachbearbeiter | Buchstabe | Telefon | Zi-Nr. |
Frau Dartmann | Heimbewohner A - Z | 0591 9144-515 | 309 |
Frau Pricker | BEF - DA | 0591 9144-586 | 312 |
Frau Schrigten | A - AC und DB - FI | 0591 9144-515 | 309 |
Frau Brinkmann | B - BEE und FJ - KL | 0591 9144-516 | 311 |
Herr Hinken | ALI - AL und KM - PO | 0591 9144-542 | 313 |
Frau Bruns | AM - AZ und PP - SCHR | 0591 9144-551 | 312 |
Frau Dieck | AD - ALH und SCHS - Z | 0591 9144-514 | 310 |