Mit der Geburt eines Kindes sind auch Formalitäten verbunden. Eine der ersten ist die Anmeldung des Neugeborenen im Standesamt.
Namensrecht
Eltern wird in Deutschland das Namenserfindungsrecht zugestanden. Allerdings sind dabei einige Vorgaben zu beachten:
So dürfen Vornamen nicht beleidigend oder lächerlich sein und müssen das Geschlecht erkennen lassen. Zudem muss der Vorname als Vorname erkennbar sein. Die gebräuchliche Kurzform eines Vornamens (Rudi, Susi) wird als selbständiger Vorname anerkannt, ein Kosename dagegen nicht.
Bekannte Sonderfälle:
Das Vornamensrecht ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Darum liegt es auch im Ermessen des Standesamtes, wie viele Namen für ein Kind zugelassen werden. Normalerweise werden aber bis zu fünf Vornamen für ein Kind problemlos eingetragen. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich des Namensrechtes und erteilen Auskünfte über die Zulässigkeit von Vornamen. Auch die Gesellschaft für deutsche Sprache erteilt Auskünfte zu Herkunft, Bedeutung und Zulässigkeit von Vornamen.
Beliebte Vornamen
Nele und Paul sind die beliebtesten Vornamen des Jahres 2019. Die Entwicklung beim Vornamengebrauch verläuft in Lingen wie in der gesamten Bundesrepublik langsam. Seit dem Jahr 2008 hat sich wenig geändert