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Ab Montag: 3 G-Regelung weitestgehend aufgehoben

Indikator „Neuinfizierte“ unterschreitet anhaltend den Wert von 50
Globale Ausbreitung von Viren und Krankheiten (Coronavirus)

Ab Montag, 27. September, sind die 3 G-Regelungen im Landkreis Emsland weitestgehend aufgehoben. Der Zutritt zu geschlossenen Räumen eines Gastronomiebetriebs und die dortige Entgegenahme von Bewirtungsleistungen beispielsweise sind dann nicht mehr auf geimpfte, genesene und getestete Personen beschränkt. Dies resultiert aus dem Umstand, dass der Leitindikator „Neuinfizierte“ den Wert von 50 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten hat.

Nach der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen hat die jeweilige Kommune per Allgemeinverordnung festzustellen, wenn der Indikator „Neuinfizierte“ an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Wert von 50 nicht mehr erreicht. Dann gelten ab dem übernächsten Tag die 3 G-Regelungen weitestgehend nicht mehr. Da die Werte für den Landkreis Emsland nach der Veröffentlichung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) am Dienstag, 21. September, 44,7, am Mittwoch, 22. September, 43,8, am Donnerstag, 23. September, 36,5, am Freitag, 24. September, 36,2 und am Samstag, 25. September, 34,0 betrugen, sind die Beschränkungen nunmehr ab Montag aufzuheben.

Dies bedeutet neben den Lockerungen für die Gastronomie ebenfalls u. a., dass der Zutritt zu Veranstaltungen bis zu 1000 Teilnehmenden und zu Einrichtungen, die Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen wie Frisör und Kosmetikstudio sowie die Nutzung von Fitnessstudios, Schwimmhallen, Spaßbädern und Saunen nicht mehr auf vollständig geimpfte, genesene und getestete Personen beschränkt sind. Allerdings ist 3 G weiterhin verpflichtend für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden sowie in Discotheken.



Artikeldatum: 26. September 2021
Fotos v.o.n.u.: denisismagilov/stock.adobe.com