Sie sind hier: Startseite > Politik, Rathaus & Service > Aktuelles > Lingen aktuell
pfeil2

56,6 Prozent der Emsländer vollständig geimpft

Zahl der Erstimpfungen bei 67,4 Prozent – verschärfte Corona-Regeln
Globale Ausbreitung von Viren und Krankheiten (Coronavirus)

Während mit einer Quote von inzwischen 56,6 Prozent immer mehr Menschen im Emsland vollständig geimpft sind, nimmt die Zahl der Erstimpfungen mit einer Quote von inzwischen 67,4 Prozent vergleichsweise langsam zu. Unabhängig davon steigt die Zahl der Corona-Fälle auch im Emsland, so dass der Landkreis aufgrund der steigenden Infektionszahlen in dieser Woche die Überschreitung der 10er-Inzidenz feststellen musste. Damit greifen seit Donnerstag in einzelnen Bereichen Verschärfungen der Corona-Verordnung.

Nachdem in der ersten „Impfwoche“ vom 26. bis 30. Juli in den Impfzentren noch rund 1500 Personen eine Erstimpfung erhalten haben, ist diese Zahl in dieser Woche auf rund 500 Erstimpfungen zurückgegangen. Die Aktion wird nochmals verlängert, so dass auch in den nächsten Wochen Impfwillige ohne Anmeldung in den Impfzentren geimpft werden können, verfügbar sind dabei alle zugelassenen Impfstoffe.

Daneben haben mit insgesamt mehr als 500 Erstimpfungen in den letzten Tagen verschiedene Sonderimpfaktionen der Impfzentren zur Verbesserung der Impfquote beigetragen – etwa am Stadion vor dem Heimspiel des SV Meppen, in einer Grundschule in Werlte, am Campus der Hochschule in Lingen, in Papenburg bei der Meyer Werft, in Sögel am Familienzentrum sowie in Haren am Rathaus. 

Parallel liegt die 7-Tages-Inzidenz im Emsland zwar weiter deutlich unter dem Bundesdurchschnitt, aber dennoch stabil über dem Wert 10. Auf dieser Basis gilt seit dem 5. August erneut die 10-Personen-Regel des Landes, es dürfen sich also max. 10 Personen aus 10 Haushalten treffen – allerdings werden zugehörige Kinder bis 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und/oder genesene Personen hier nicht eingerechnet. Diskotheken, Clubs, Shisha-Lokale dürfen zudem nur mit 50-prozentiger Auslastung öffnen, außerdem gelten hier das Abstandsgebot sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung bis zum Sitzplatz. Ein Impfnachweis oder eine negative Testbescheinigung bleiben ebenfalls erforderlich. Auf dem Wochenmarkt gilt darüber hinaus wieder eine Maskenpflicht.



Artikeldatum: 9. August 2021
Fotos v.o.n.u.: denisismagilov/stock.adobe.com