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Anliegerpflichten zum Reinigungs- und Winterdienst

Gehwegreinigung wegen Herbstlaub

Mit Beginn der kalten Jahreszeit möchte die Stadt Lingen (Ems) alle Anliegerinnen und Anlieger der Stadt auf ihre Reinigungspflichten und die Durchführung des Winterdienstes hinweisen. Gemäß der Straßenreinigungsverordnung sind alle Anlieger verpflichtet, ihre Gehwege und die angrenzenden Straßenbereiche von Laub, Unkraut und anderen Verschmutzungen zu befreien. In diesem Zusammenhang bittet die Stadt Lingen darum, Laub- und Grünabfälle aus Privatgärten und von den Gehwegen nicht in den öffentlichen Straßenbereich zu fegen. Dieses betrifft insbesondere die Straßen, die regelmäßig durch die maschinelle Straßenreinigung gekehrt werden. Das Laub aus den Privatgärten und von Gehwegen sollte grundsätzlich von den Grundstückseigentümern selbst kompostiert oder aber auf einen der städtischen Grünabfall-Sammelplätze gebracht werden.

Im Winter gilt zusätzlich die Verpflichtung zur Schneeräumung und Eisbeseitigung.

Konkret bedeutet dies:

  • Reinigungspflicht: Regelmäßige Reinigung der Gehwege und Straßenbereiche von Laub, Unkraut und anderen Verschmutzungen. Das Laub ist dabei nicht in den öffentlicheStraßenbereich zu fegen. Dabei ist 
  • Winterdienst: Schneeräumung und Streuung bei Eisglätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Bei Bedarf ist eine Wiederholung bis 22 Uhr erforderlich.
  • Zuständigkeitsbereich: Die genaue räumliche Ausdehnung der Reinigungspflicht ist in der Straßenreinigungsverordnung festgelegt.

Warum ist das wichtig?

  • Sicherheit: Saubere und schnee- bzw. eisfreie Gehwege und Straßen tragen wesentlich zur Verkehrssicherheit bei.
  • Umwelt: Eine regelmäßige Reinigung schützt die Umwelt und trägt zu einem attraktiven Stadtbild bei.
    Die Stadt Lingen bittet alle Anliegerinnen und Anlieger, ihren Verpflichtungen nachzukommen und so zur Sicherheit und Sauberkeit beizutragen.


Artikeldatum: 1. November 2024
Fotos v.o.n.u.: © Pinklife/stock.adobe.com