Mit Beginn der kalten Jahreszeit möchte die Stadt Lingen (Ems) alle Anliegerinnen und Anlieger der Stadt auf ihre Reinigungspflichten und die Durchführung des Winterdienstes hinweisen. Gemäß der Straßenreinigungsverordnung sind alle Anlieger verpflichtet, ihre Gehwege und die angrenzenden Straßenbereiche von Laub, Unkraut und anderen Verschmutzungen zu befreien. In diesem Zusammenhang bittet die Stadt Lingen darum, Laub- und Grünabfälle aus Privatgärten und von den Gehwegen nicht in den öffentlichen Straßenbereich zu fegen. Dieses betrifft insbesondere die Straßen, die regelmäßig durch die maschinelle Straßenreinigung gekehrt werden. Das Laub aus den Privatgärten und von Gehwegen sollte grundsätzlich von den Grundstückseigentümern selbst kompostiert oder aber auf einen der städtischen Grünabfall-Sammelplätze gebracht werden.
Im Winter gilt zusätzlich die Verpflichtung zur Schneeräumung und Eisbeseitigung.
Konkret bedeutet dies:
Warum ist das wichtig?