Die Grundsteuerreform, welche zum 01.01.2025 in Kraft tritt, bringt einige Änderungen für Grundstücksbesitzerinnen und Grundbesitzer mit sich.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2018 die bisherige Berechnungsweise der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, so dass die gesetzlichen Regelungen zur Ermittlung erneuert wurden. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer waren verpflichtet, eine neue Grundsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Das Finanzamt hat daraufhin neue Grundlagenbescheide als Berechnungsgrundlage für die neue Grundsteuer versandt. Diese wirken sich erstmals in den Jahresbescheiden 2025 aus, die in Lingen voraussichtlich Ende Januar 2025 verschickt werden.
Im Rahmen des Prozesses war von der Kommune ein aufkommensneutraler Hebesatz zu ermitteln. Danach wäre der Hebesatz für Lingen zu erhöhen gewesen. Der Rat der Stadt Lingen (Ems) hat am 19.12.2024 beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer A und B wie bisher bei 410% zu belassen.
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