Das notwendige Veranstaltungsverbot im Zeichen der Corona-Pandemie und die damit erzwungene Absage von Veranstaltungen bringt viele Heimat- und Kulturvereine sowie gemeinnützige GmbH, andere Kultureinrichtungen und selbstständige Kulturschaffende in Not. Ehrenamtlich und freiberuflich in der Kulturarbeit Tätige mussten zur Vorbereitung ihrer Veranstaltungen vielfältige Verpflichtungen für Mieten und Sachmittel eingehen oder Fördermittel verwenden, die sie nun eigentlich zurückerstatten müssten, weil die Veranstaltungen kurzfristig abgesagt werden mussten.
Seit zwei Wochen bemüht sich der Arbeitskreis der niedersächsischen Landeskulturverbände akku, zu dem auch der NHB gehört, intensiv um Nothilfen für haupt- und ehrenamtlich Tätige in der Kulturarbeit. Einiges wurde bislang erreicht, doch sind die Nachrichten noch nicht überall verbreitet, in der Eile ist auch manches noch unklar.
Seit dem 1. April ist die Antragstellung für Vereine und gGmbHs für die Soforthilfe bei der NBank möglich. Dazu gibt es neue Richtlinien und ein neues Antragsformular, da jetzt das Nothilfeprogramm des Bundes hinterlegt ist. Hier wird vieles erklärt: www.softorthilfe.nbank.de.
Für Selbstständige in der Kulturarbeit gibt es noch die Möglichkeit, Arbeitslosengeld II in einem vereinfachten Verfahren zu beantragen, bei dem noch sechs Seiten auszufüllen sind statt sonst zwanzig. Außerdem wird die tatsächliche persönliche Miete berücksichtigt und ausgezahlt und nicht der sonst übliche Höchstsatz. Allerdings werden zwar nun keine liquiden Mittel (z.B. persönliche) Rücklagen mehr berücksichtigt, aber auch keine Einnahmeausfälle und Lebenshaltungskosten, sondern lediglich laufende Betriebskosten.