Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge fördert die KfW den Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind. An den Stationen können Firmenfahrzeuge sowie Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. Gefördert wird:
Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Ladestationen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Energieversorger.
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge fördert die KfW Unternehmen, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände sowie gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen.
Nähere Informationen finden Interessierte auf der Internetseite der KfW.