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Neue Piktogramme für die Aktion "Geisterradler"

Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim möchte auf eine besorgniserregende Verhaltensweise im Straßenverkehr aufmerksam machen: das sogenannte „Geisterradeln". Auch wenn es manchmal als der schnellste, einfachste und bequemste Weg erscheint, wer als „Geisterradler" gegen die Fahrtrichtung auf Radwegen, Schutzstreifen oder der Fahrbahn unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Die Unfallstatistik der letzten Jahre zeigt, dass Verkehrsunfälle häufig auf das Nichtbeachten des Rechtsfahrgebots zurückzuführen sind. Besonders an Kreisverkehren oder Einmündungsbereichen ereignen sich immer wieder folgenschwere Unfälle, weil Radfahrer die Übergänge oftmals in falscher Richtung nutzen. Um auf dieses Fehlverhalten aufmerksam zu machen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, hat die Polizeiinspektion Emsland / Grafschaft Bentheim in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden sowie den örtlichen Verkehrswachten sogenannte „Geisterradlerpiktogramme" auf Radwegen angebracht. Diese farbigen Markierungen wurden im gesamten Einsatzgebiet auf ausgewählten Radwegen angebracht.

Heike Bahr, Verkehrssicherheitsberaterin der Polizeiinspektion Emsland und Grafschaft Bentheim, erklärt: „Wir möchten mit diesen Präventionsmaßnahmen auf die Gefahren hinweisen, um zukünftig weniger ´Geisterradler` auf unseren Straßen zu sehen. Jeder Fahrradfahrer, der entgegen der Fahrtrichtung unterwegs ist, erhöht das Unfallrisiko erheblich." Während des ganzen Jahres wird es von Seiten der Polizei immer wieder Radverkehrskontrollen geben. Fehlverhalten wird konsequent geahndet. RadfahrerInnen sollten folgende Regeln und Tipps beachten:

  • Auch für den Radverkehr gilt das Rechtsfahrgebot. Grundsätzlich ist das Befahren des Radweges nur auf der rechten Fahrbahnseite erlaubt.
  • Auf dem linken Radweg dürfen Sie nur fahren, wenn dies durch ein Verkehrszeichen erlaubt wird.
  • Sind Fahrradsymbole auf der Fahrbahn aufgezeichnet, sollten Radfahrer auch die Fahrbahn benutzen.
  • In Kreisverkehren und auf Fahrradstreifen wurden Fahrradpiktogramme mit Pfeilen aufgebracht, die Ihnen die richtige Richtung weisen.
  • An einigen Fußgängerampeln wurden bereits Haltelinien für den Radfahrverkehr aufgezeichnet. Hier gilt auch bei Rot eine Anhaltepflicht für Fahrradfahrer. In den nächsten Monaten werden weitere Haltelinien in diesen Bereichen angebracht.


Artikeldatum: 21. March 2024
Fotos v.o.n.u.: k.A.