Mit den Jahresabrechnungen der Energieversorger zu Jahresbeginn ergeben sich teilweise besondere Herausforderungen für Haushalte. Die Stadt Lingen (Ems) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die erhöhten Kosten zu einem einmaligen Leistungsanspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherungsleistungen führen können.
Entscheidend dafür ist, dass der Leistungsantrag in dem Monat gestellt wird, in dem die Nachzahlung fällig wird (Monatsprinzip). Wenden Sie sich also am besten unmittelbar nach Erhalt der Nebenkosten- bzw. Energieversorgerabrechnung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Fachdienste.
Bei Fragen steht Ihnen der Fachbereich Jugend, Arbeit und Soziales unter der Telefonnummer 0591 9144-521 (Frau Hermes) gerne zur Verfügung.