Sie sind hier: Startseite > Politik, Rathaus & Service > Aktuelles > Veröffentlichungen
pfeil2

Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren; Öffentliche Bekanntmachung

(RWE Generation SE — Entnahme von Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal und Einleitung von gereinigtem Abwasser über einen namenlosen Vorfluter in die Ems) Bek. d. NLWKN v. 15. 3. 2023 — GB 6. 62011-610-002 —
Öffentliche Bekanntmachung

RWE Generation SE, RWE Platz 3, 45141 Essen, hat die Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8, § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 4 und § 10 WHG i. V. m. § 2 IZÜV beantragt.

Gegenstand der vorliegenden Erlaubnisanträge ist die Entnahme von bis zu 23 979 000 m³/a Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal und die Einleitung von betrieblichem Abwasser bis zu einer Höhe von 1 084,4 l/s bzw. 11 289 235 m³/a sowie Drän- und Sumpfwasser und
Niederschlagswasser, das auf dem Einzugsgebiet der Flächen anfällt, über einen namenlosen Vorfluter in die Ems. Die Entnahmestelle befindet sich im Dortmund-Ems-Kanal bei km 141,42 am rechten Ufer. Die Einleitungsstelle befindet sich in der Ems bei km 86,30
am rechten Ufer. Die beantragten Gewässerbenutzungen sind durch den Betrieb einer neu zu errichtenden Wasserstofferzeugungsanlage und eines wasserstoffbetriebenen Gasturbinenkraftwerks am Standort Lingen der RWE Generation SE und die damit verbundenen Zweck- und Benutzungsänderungen des Bestandswasserrechts des Gaskraftwerks Emsland der RWE Generation SE erforderlich.

Nach § 4 IZÜV, § 10 Abs. 3, 4 und 6 BImSchG sowie den §§ 9, 10 und 14 bis 19 der 9. BImSchV wird ein Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Verfahrens ist gemäß § 1 Nr. 1 ZustVO-Wasser der
NLWKN. Das Genehmigungsverfahren wird hiermit gemäß § 4 IZÜV i. V. m. § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Der Behörde liegen derzeit folgende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen vor:

  • FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, ARSU,
  • Wasserrechtlicher Fachbeitrag, ARSU,
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, ARSU. Der Antrag mit Unterlagen liegt in der Zeit vom 22. 3. bis 21. 4. 2023 (einschließlich)
    bei den folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten zur Einsichtnahme aus:
  • Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
    Meppen, Haselünner Straße 78, 49716 Meppen, Zimmer 01, es wird um vorherige telefonische Anmeldung unter der Rufnummer 05931 406-122 gebeten, montags bis donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 15.30 Uhr, freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr;
  • Gemeinde Emsbüren, Rathaus, Magistratstraße 5, 48488 Emsbüren, Zimmer 121, montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr und montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr;

Stadt Lingen (Ems), Neue Straße 5, 49808 Lingen (Ems), Bürgerbüro, montags bis mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr,
donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr, samstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Diese Bek. ist in der Zeit vom 15. 3. bis 21. 4. 2023 zusätzlich auf der Internetseite des NLWKN unter
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/offentliche_bekanntmachungen/
veröffentlicht.
Die Öffentlichkeit kann gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 IZÜV i. V. m. § 10 Abs. 3 BImSchG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 22. 5. 2023 ( einschließlich), Einwendungen gegen den Antrag schriftlich bei einer der vorgenannten Auslegungsstellen, beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Direktion, Geschäftsbereich 6 4 Wasserwirtschaftliche Zulassungen, Rudolf-Steiner-Straße 5, 38120 Braunschweig, oder elektronisch über die E-Mail-Adresse GB6-BSPoststelle@
nlwkn.niedersachsen.de erheben. 
Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Behörden sollen gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG mit der Antragstellerin, den Behörden sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. Die Erlaubnisbehörde entscheidet nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird.
Der Erörterungstermin wird gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG zunächst festgesetzt auf

Mittwoch, den 21. 6. 2023, 11.00 Uhr,
Halle IV,
Kaiserstraße 10 a,
49809 Lingen (Ems)

Der Erörterungstermin ist öffentlich. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet der NLWKN unter Berücksichtigung von § 14 der 9. BImSchV, ob im Erlaubnisverfahren ein Erörterungstermin nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt wird. Findet ein Erörterungstermin nicht statt, wird dies gesondert öffentlich bekannt gemacht.

Hinweise:
a) Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG).
b) Bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann auch ohne diese verhandelt werden (§ 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG).
c) Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG).
d) Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen oder durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht erstattet werden. 
e) Für die Durchführung dieses Erlaubnisverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet (Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz). Verantwortlich für die Verarbeitung ist der NLWKN 3 Direktion 3 (Adressdaten siehe oben). Weitere Informationen über die Verarbeitung von Daten, Ansprechpartnern in Datenschutzfragen und Rechten bei der Verarbeitung von Daten
können dem Datenschutzinformationsschreiben entnommen werden. Dieses Informationsschreiben ist im Internet unter https://www.nlwkn.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Datenschutz > Erklärung gemäß Art. 13 und 14
Datenschutzgrundverordnung im Rahmen von wasserrechtlichen Zulassungsverfahren“ (siehe Startseite unten) zu finden. Das Schreiben ist auch unter folgender Internetadresse abrufbar: Datenschutzerklärung des NLWKN | Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (niedersachsen.de). Alternativ kann dieses Informationsschreiben auch vom NLWKN unter der oben angegebenen Postanschrift angefordert werden.



Artikeldatum: 17. März 2023
Fotos v.o.n.u.: Marco2811/stock.adobe.com