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Bund bietet Soforthilfen zugunsten von Kleinstunternehmen sowie Soloselbstständigen und Angehörigen der Freien Berufe an

Antrag Kleinunternehmer-Regelung Finanzamt

Die Bundesregierung hat ein Corona-Soforthilfeprogramm aufgelegt, welches am kommenden Freitag, den 27. März 2020, vom Bundesrat verabschiedet werden soll, sodass dieses Programm ebenfalls bald starten kann.

Es beinhaltet eine finanzielle Soforthilfe für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie für Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu zehn Beschäftigten.

Es gibt eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und von bis zu 15.000 Euro bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).

Das Ziel dieses Programmes ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und die Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten. Die Antragstellung soll möglichst elektronisch erfolgen.

Die Mittel sollen dann über die Länder bereitgestellt werden. Für Niedersachsen wird dies die NBank sein. Die Mittel aus dem Landes- und dem Bundesprogramm sind kombinierbar, allerdings darf die Inanspruchnahme von Landes- und Bundesmitteln nicht zur Überförderung führen.

Es wird seitens der NBank bei eiligem Hilfebedarf daher empfohlen, zunächst Mittel aus dem Zuschussprogramm des Landes zu beantragen und im zweiten Schritt falls nötig ergänzend aus dem Bundesprogramm.

Informationen zu den Informationen zu den Soforthilfen des Landes Niedersachsen für Betriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern finden Sie hier.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung sind unter der Hotline Tel. 0591 9144-895 (montags bis freitags 8.30 bis 18 Uhr) erreichbar und stehen für weitere Detailfragen weiterhin zur Verfügung.



Artikeldatum: 24. März 2020
Fotos v.o.n.u.: Stockfotos-MG/stock.adobe.com