Sie sind hier: Startseite > Politik, Rathaus & Service > Aktuelles > Wirtschaft
pfeil2

Lebensmittel- und Getränkemärkte dürfen an Feiertagen öffnen

Allgemeinverfügung der Stadt Lingen vom 18. März
Einkaufswagen voller Einkäufe in einem Supermarkt

Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Lingen darauf hin, dass noch bis zum 19. April beispielsweise Lebensmittel- und Getränkemärkte sowie Drogerien auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Diese Regelung betrifft damit auch Karfreitag sowie die Osterfeiertage.

Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Land Niedersachsen weitreichende Vorgaben erlassen. Damit die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit beispielsweise Lebensmitteln gewährleistet ist, geht damit auch eine Lockerung der Ladenöffnungszeiten einher. Die Stadt Lingen weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass es keine Öffnungspflicht besteht. Die „Allgemeinverfügung über die Öffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Lingen (Ems)“ ist am 18. März erlassen worden. 



Artikeldatum: 3. April 2020
Fotos v.o.n.u.: benjaminnolte/stock.adobe.com