Im Neuen Rathaus, dem Bürgerbüro und allen weiteren städtischen Nebenstellen bzw. Einrichtungen gilt ab sofort die 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher. Das heißt, dass Bürgerinnen und Bürger nur noch Zutritt erhalten, wenn sie geimpft oder genesen sind bzw. einen aktuellen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen können. Von der 3G-Regelung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Zudem müssen Besucherinnen und Besucher FFP2-Masken tragen – medizinische Masken sind nicht mehr ausreichend.
Das Rathaus sowie alle weiteren städtischen Nebenstellen bzw. Einrichtungen sind nach vorheriger Terminabsprache erreichbar. Die Kontrolle der 3G-Regel erfolgt beim Einlass in die jeweiligen Gebäude. Das Bürgerbüro ist weiterhin zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Die Kontrolle der 3G-Regel erfolgt hier an der Anmeldung.
Corona-Teststationen in fußläufiger Entfernung zum Neuen Rathaus befinden sich u.a. in der Marienstraße und in der Großen Straße. Eine Übersicht der Teststationen in Lingen ist online eingestellt.