Nachdem vor gut zwei Wochen die Infektionsschutzmaßnahmen der „Bundesnotbremse“ im Emsland in Kraft getreten waren, gelten vor dem Hintergrund deutlich gesunkener Inzidenzwerte diese verschärften Regelungen des Infektionsschutzgesetzes ab kommenden Freitag, 7. Mai, nicht mehr. Gültig ist erneut die Niedersächsische Corona-Verordnung, in der konkrete Vorgaben für Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 benannt sind.
Zugrunde liegt die durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz, die im Landkreis Emsland an nunmehr fünf Werktagen in Folge den Wert 100 unterschritten hat. Mit dem Auslaufen der Bundesnotbremse gehen ab dem 7. Mai 2021 verschiedene Änderungen in den Kontaktbeschränkungen einher. So ist ab dann etwa die nächtliche Ausgangsperre aufgehoben. Zudem gilt die Regel, dass sich ein Haushalt und zwei Personen eines anderen Haushalts treffen dürfen, Kinder von 0 bis 14 Jahren nicht eingerechnet.
Im Bereich Schule erfolgt ab Freitag für alle Jahrgänge ein Szenarienwechsel von C zu B, das heißt auch die Jahrgänge, die zuletzt im „Home-Schooling“ nur online unterrichtet wurden, können zukünftig im Wechselunterricht die Schule besuchen. Für die Kindertageseinrichtungen gilt ab Freitag ebenfalls das Szenario B: Im eingeschränkten Regelbetrieb werden alle Kinder in der Gruppe betreut, in die sie aufgenommen wurden. Die Durchmischung von Kindern unterschiedlicher Gruppen ist dabei untersagt.
Bei einer Inzidenz unter 100 können zudem Museen, Ausstellungen, Galerien, Zoos, Tierparks sowie botanische Gärten, Autokinos und Minigolfanlagen geöffnet werden. Körpernahe Dienstleister wie Kosmetikstudios oder Tattoo-Studios können ebenfalls wieder öffnen; sofern bei der Dienstleistung ein durchgehendes Tragen einer medizinischen Maske nicht möglich ist, muss zuvor ein Schnelltest erfolgen.
Im Einzelhandel bleibt für viele Bereiche nur das Terminshopping (Click&Meet) möglich, allerdings entfällt ab Freitag die in der Bundesnotbremse vorgeschriebene Testpflicht. Im Sport ist ab Freitag Individualsport für einen Haushalt und max. zwei Personen eines anderen Haushalts zulässig. Bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren kann überdies in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen unter freiem Himmel Sport getrieben werden.
Zu beachten ist, dass die benannten Vorgaben auf der derzeit gültigen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen fußen, die am 9. Mai 2021 ausläuft. Mit der vom Land bereits angekündigten Überarbeitung der Corona-Verordnung haben daher verschiedene Regelungen, die jetzt (wieder) im Emsland in Kraft treten, nur bis einschließlich Sonntag Bestand.