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Corona-Änderungsverordnung: weitere Lockerungen bei einer Inzidenz von unter 10

Globale Ausbreitung von Viren und Krankheiten (Coronavirus)

Es ist sommerlich warm und immer mehr Aktivitäten und Begegnungen können unter freiem Himmel stattfinden. Bereits dieser Umstand führt zu einem sich weiter fortsetzenden Rückgang der Zahl der täglichen Neuinfektionen mit dem Corona-Virus. Hinzu kommt, dass inzwischen mehr als die Hälfte aller Menschen in Niedersachsen mindestens einmal geimpft ist, 29 % sind vollständig geimpft.

Auf Basis des Stufenplans ist eine weitere Änderung der Corona-Verordnung mit diversen Lockerungen für Landkreise und Kreisfreie Städte mit einer Inzidenz unter 10 und einer moderaten Erleichterung bei den Kontaktbeschränkungen in Regionen zwischen 10 und 35 am 19. Juni in Kraft getreten.

Bereits am Samstag (19. Juni 2021) ist die Begrenzung der Kontaktbeschränkungen auf drei Haushalte weggefallen. In allen seit mindestens fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter einer Inzidenz von 35 liegenden Landkreisen und kreisfreien Städten sind Treffen von bis zu 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten zulässig, also 10 aus 10 (zuzüglich vollständig geimpfter und genesener Personen sowie dazugehörender Kinder unter 14 Jahren).

Am Montag (21. Juni 2021) sind dann neben einer Härtefallklausel für nur lokal begrenzt steigende Fallzahlen in § 1 a Absatz 2 Satz 3 insbesondere die sechs neuen Paragraphen §§ 1 b bis 1 g in Kraft getreten. Sie bilden den rechtlichen Rahmen für Landkreise und Kreisfreie Städte mit einer Inzidenz bis einschließlich 10. Reduziert werden in diesen Regionen die Schutzmaßnahmen im Bereich der Zusammenkünfte, der Veranstaltungen, der touristischen Angebote und der Beherbergung, der Gastronomie und im Bereich der Wochenmärkte.

Im Bereich der Wochenmärkte entfällt bei einer Inzidenz unter 10 die Pflicht, eine Maske zu tragen. Neu ist auch, dass auf

Einzelhandelsparkplätzen die Maskenpflicht bis zu einer Inzidenz von 35 entfällt. Neu aufgenommen wurde in die Corona Verordnung auch eine Übergangsregelung für alle Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die 7-Tage-Inzidenz schon seit mehr als fünf aufeinanderfolgenden Werktagen bei bis zu 10 liegt. (Genannt werden in § 1 b Abs. 2 der CoronaVO die folgenden Landkreise und kreisfreien Städte: Ammerland, Celle, Cuxhaven, Emsland, Friesland, Gifhorn, Goslar, Göttingen, Hameln-Pyrmont, Harburg, Heidekreis, Helmstedt, Leer, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Nienburg (Weser), Oldenburg, Osnabrück, Osterholz, Peine, Rotenburg (Wümme), Uelzen, Verden, Wittmund und Wesermarsch sowie in den kreisfreien Städten Braunschweig, Oldenburg, Salzgitter, Wilhelmshaven und Wolfsburg.)

In diesen Landkreisen und kreisfreien Städten gelten ab dem 21. Juni 2021 die Regelungen für einen Inzidenzwert von nicht mehr als 10 gemäß den §§ 1 c bis 1 g. Eine gesonderte Allgemeinverfügung muss nicht zuvor erlassen und öffentlich bekannt gegeben werden. Diese Landkreise und kreisfreien Städte sind jedoch verpflichtet, eine solche Allgemeinverfügung baldmöglichst nachzuholen. Ebenfalls neu ist, dass das bisherige Verbot des Übernachtens zu touristischen Zwecken in

Wohnmobilen und Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen und auf für die Öffentlichkeit geöffneten Flächen unabhängig von der Inzidenz komplett entfällt. (§ 8 Abs. 9 wird gestrichen.)

Zu den Änderungen in der Corona Verordnung Ministerpräsident Stephan Weil: „Die Infektionszahlen in Niedersachsen befinden sich in einem deutlichen Abwärtstrend – landesweit verzeichnen wir heute eine 7-Tage-Inzidenz von 5,8 und nur noch 7 Landkreise bzw. kreisfreie Städte liegen über der Marke von 10. Darüber hinaus ist mehr als die Hälfte der Niedersächsinnen und Niedersachsen mindestens einmal gegen das Coronavirus  geimpft. Deshalb können wir die bisherigen Einschränkungen im Miteinander wieder stärker lockern. Hinter uns allen liegt eine sehr harte Zeit des Verzichts, es wird nun wieder möglich sein mehr Freunde zu treffen, mehr Veranstaltungen zu besuchen und gemeinsam zu feiern. Insbesondere auch die sehr belasteten Kinder und Jugendlichen können endlich wieder mehr miteinander unternehmen – das freut mich sehr! Bei aller Freude müssen wir aber auch weiterhin vorsichtig bleiben – die Pandemie ist leider längst nicht vorbei. Die Delta-Variante breitet sich derzeit in Europa aus und wird auch an uns nicht vorbeigehen. Sie ist offensichtlich noch einmal ansteckender als die Vorgängervarianten, ob sie auch gefährlicher ist – darüber gibt es noch keine eindeutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Deshalb müssen wir uns alle gemeinsam weiterhin sehr verantwortungsbewusst verhalten, um die erfreuliche Entwicklung nicht aufs Spiel zu setzen.“

Weitere Informationen zu den aktuellen Corona-Regelungen in Niedersachsen finden Interessierte hier.



Artikeldatum: 21. Juni 2021
Fotos v.o.n.u.: denisismagilov/stock.adobe.com, Niedersächsische Staatskanzlei, Niedersächsische Staatskanzlei, Niedersächsische Staatskanzlei, Niedersächsische Staatskanzlei