Die bewährten Programmbedingungen der Überbrückungshilfe IV sowie die ergänzenden Programme der Neustarthilfe für Soloselbständige und Härtefallhilfen werden fortgesetzt. Auf eine Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende Juni 2022 einigten sich die Länder mit der Bundesregierung am 16.02.2022.
Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin eine anteilige Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer betroffen sind, einen Eigenkapitalzuschuss. Darüber hinaus wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbstständige fortgesetzt. Mit der „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ können Soloselbständige bis Ende Juni 2022 weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum April bis Juni 2022 also bis zu 4.500 Euro.
Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV und „Neustarthilfe 2022“ werden zeitnah überarbeitet. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.