Die Entwicklung der Zahl der täglichen Neuinfektionen mit dem Corona-Virus und die Hospitalisierungswerte deuten stark darauf hin, dass in Niedersachsen der Höhepunkt der Omikron-Welle überschritten ist. Ministerpräsident Stephan Weil: „Niedersachsen hat die Omikron-Welle bislang vergleichsweise gut bewältigt, die Zeit für deutliche Lockerungsschritte ist gekommen. Die Menschen in Niedersachsen können sich auf eine schrittweise Lockerung der bisherigen Schutzmaßnahmen in den nächsten vier Wochen freuen. Die Winterruhe wird beendet, aber das Frühjahr ist noch nicht da. Wir müssen weiter vorsichtig bleiben, je mehr Beschränkungen fallen, desto größer wird die Verantwortung jeder und jedes Einzelnen.“
In der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar haben die Länderchefs und die Bundesregierung einen Dreischritt der Öffnungen in Bereichen überregionaler und grundsätzlicher Bedeutung vereinbart. An den in diesem Zusammenhang avisierten Zeitabständen (bis zum 4. März, bis zum 19. März, ab dem 20. März) wird Niedersachsen sich zukünftig orientieren. Das bisherige, streng an Schwellenwerten orientierte Stufenmodell wird aufgegeben.
In einem ersten Schritt werden ab Mitte nächster Woche auch in Niedersachsen private Zusammenkünfte für vollständig Geimpfte und Genesene wieder ohne eine Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich, die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte (eigener Haushalt plus zwei Personen) gelten weiterhin. Sport- und Kulturveranstaltungen werden bereits im ersten Schritt von einer deutlich größeren Zahl von Zuschauerinnen und Zuschauern besucht werden können als bislang, die 500er Grenze fällt. Im ÖPNV und im Einzelhandel bleibt es bei einer FFP2-Masken-Pflicht.
„Niedersachsen wird auch weiterhin im Team Vorsicht bleiben“, so Ministerpräsident Stephan Weil. Die Landesregierung werde vor jedem Lockerungsschritt genau prüfen, ob die Corona-bedingten Krankenhauszahlen oder die Intensivstationsbelegungen eine problematische Entwicklung nehmen. Weil: „Noch ist nicht absehbar, wie sich die Lockerungen auf das Pandemiegeschehen auswirken werden. Außerdem besteht eine gewisse Restunsicherheit darin, dass die Infektionen aktuell von den jüngeren in die älteren Jahrgänge übergehen.“ Zwar sind in Niedersachsen mehr als 90 Prozent der über 60-Jährigen vollständig geimpft und mehr als 79 Prozent auch ‚geboostert‘, es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die Hospitalisierungswerte in den nächsten Wochen noch einmal ansteigen.
Stephan Weil: „Ich will ausdrücklich betonen, dass wir zum 20. März keinen Freedom-Day ausrufen. Die Pandemie ist nicht vorbei. Dass wir in Niedersachsen den Scheitelpunkt der Welle überschritten haben, liegt an den Schutzmaßnahmen und vor allem am umsichtigen und verantwortungsvollen Verhalten der Bürgerinnen und Bürger. Alles das werden wir auch weiterhin benötigen, damit wir das Infektionsgeschehen und die Belastung des Gesundheitswesens unter Kontrolle halten.“
In Ziffer 2 des MPK-Beschlusses haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder übereinstimmend festgestellt, dass es auch über den 19. März 2022 hinaus niedrigschwelliger Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen bedarf. Hierzu gehören aus Sicht der Länder insbesondere eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen, die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus sowie Möglichkeiten für Schulen und Kindertageseinrichtungen und für Einrichtungen mit vulnerablen Personen (insbesondere Krankenhäuser, Pflege- und vergleichbare Einrichtungen). Die Länder bitten den Deutschen Bundestag, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen.
Drei-Stufen-Plan für Öffnungen
Diese Öffnungsschritte hat der Bundeskanzler gemeinsam mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossen:
In einem ersten Schritt sollen künftig private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung stattfinden können. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten aber weiterhin die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Der Zugang zum Einzelhandel soll wieder bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein – die Maskenpflicht bleibt aber bestehen.
In einem zweiten Öffnungsschritt soll ab dem 4. März in der Gastronomie und bei Übernachtungsangeboten die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) gelten. Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet. Bei überregionalen Großveranstaltungen sollen wieder mehr Personen zugelassen werden.
Im dritten Schritt ab dem 20. März sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Auch die Homeoffice-Pflicht. Arbeitgeber können zum Infektionsschutz aber weiterhin Homeoffice anbieten.
Vor jedem Schritt soll überprüft werden, ob die geplanten Maßnahmen der Lage angemessen sind. Die konkrete Umsetzung der Beschlüsse liegt bei den Bundesländern. Die Länder werden zudem in den Bereichen, die keine oder nur geringe überregionale Auswirkungen haben, eigenverantwortlich über Öffnungsschritte entscheiden.
Hier finden Sie weitere Informationen und den Bund-Länder-Beschluss vom 16. Februar 2022