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Bund-Länder-Treffen zu Corona: Kontakte stärker reduzieren

Globale Ausbreitung von Viren und Krankheiten (Coronavirus)

Die Corona-Lage ist weiterhin sehr ernst, obwohl die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen Tagen leicht zurückging. Die neue Virusvariante Omikron zeigt in anderen Ländern, dass sich die Zahl der Infizierten innerhalb weniger Tage verdoppelt. Darauf haben Bund und Länder nun reagiert und weitere Einschränkungen vereinbart. Die aktuellen Regeln im Überblick.

  • Die Zahl der Infektionen wird steigen. Wichtig ist daher, dass Betriebe der kritischen Infrastruktur – wie beispielsweise Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste – die Versorgung auch dann gewährleisten können, wenn viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausfallen. Daher werden diese Betriebe aufgefordert, ihre Pandemiepläne zu prüfen und zu aktualisieren.
    Die harten Beschränkungen für Ungeimpfte bleiben. Es bleibt bei 3G am Arbeitsplatz und im Öffentlichen Nahverkehr, 2G bei Kultur- und Freizeitgestaltung (beispielsweise Kinos, Theater, Gaststätten) sowie bei Einzelhandel mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs. Je nach regionalen Infektionsgeschehens kann für Geimpfte und Genese auch noch ein Test notwendig sein, also 2G+.
  • Für private Treffen, ob drinnen oder draußen, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personenteilnehmen, gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Wenn alle geimpft oder genesen sind, gilt ab spätestens 28. Dezember, dass sich maximal zehn Personen treffen können. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.
  • Überregionale Großveranstaltungen wie Fußballspiele finden spätestens ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer statt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt werden in den Ländern, deren Landesparlamente eine epidemische Lage festgestellt haben, Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen, Tanzveranstaltungen verboten.
  • Mit der Überbrückungshilfe IV stehen für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützungen zur Verfügung.
  • Um die Krankenhäuser zu entlasten, haben Bund und Länder schon vor einiger Zeit beschlossen, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern zu Silvester verboten wird. Gleichzeitig wird ein Verbot von Ansammlungen und Versammlungen an Silvester und Neujahr gelten.

Die verabredeten Maßnahmen müssen in den für die jeweiligen Ländern geltenden Coronavirusschutz-Verordnungen umgesetzt werden. Am 7. Januar 2022 werden Bund und Länder erneut zusammenkommen.

Lesen Sie hier den Bund-Länder-Beschluss vom 21. Dezember 2021 im Wortlaut.



Artikeldatum: 22. Dezember 2021
Fotos v.o.n.u.: denisismagilov/stock.adobe.com