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Landkreis bereitet vierte Impfung vor - bestimmter Personenkreis zu zweitem Booster berechtigt

Globale Ausbreitung von Viren und Krankheiten (Coronavirus)

Derzeit bereitet der Landkreis Emsland die vierte Impfung vor. Nachdem eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) vorliegt, werden aktuell alle emsländischen Senioren- und Pflegeeinrichtungen schriftlich über das Impfangebot informiert. Nach Vorliegen der entsprechenden Rückmeldungen aus den Einrichtungen machen sich die mobilen Impfteams von Malteser Hilfsdienst und Deutschem Roten Kreuz auf den Weg in die Einrichtungen, um die Impfungen vorzunehmen.

In den festen Impfstationen in Lingen (Emslandhallen), Meppen (Jugend- und Kulturgästehaus) und Papenburg (Jugendgästehaus) sowie bei den kreisweit stattfindenden mobilen Impfangeboten werden ab sofort die zweiten Auffrischungsimpfungen für Personen ab 70 Jahren durchgeführt.

Nach der Stiko-Empfehlung sind besonders gefährdete Personengruppen zu einer zweiten Boosterimpfung berechtigt. Dazu zählen konkret Bewohnerinnen und Bewohner in Senioren- und Pflegeeinrichtungen und Personen über 70 Jahren. Auch Beschäftigte mit direktem Patientenkontakt in medizinischen Einrichtungen und Einrichtungen der Pflege sind aufgerufen, eine weitere Auffrischungsimpfung durchführen zu lassen.

Bei besonders gefährdeten Personen ist frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung eine weitere Boosterimpfung möglich. Personen, die in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen tätig sind, können frühestens nach sechs Monaten die vierte Impfung erhalten.

Geimpft wird nach den Stiko-Vorgaben, wonach der Impfstoff von Moderna für Personen ab 30 Jahren sowie mRNA-Impfstoffe für Personen unter 30 Jahren und für Schwangere zur Verfügung stehen.



Artikeldatum: 9. Februar 2022
Fotos v.o.n.u.: denisismagilov/stock.adobe.com