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Landkreis Emsland erklärt sich zur Hochinzidenzkommune

Allgemeinverfügung löst automatische „Corona-Notbremse“ der Landesverordnung aus
Globale Ausbreitung von Viren und Krankheiten (Coronavirus)

Der Landkreis Emsland erklärt sich per Allgemeinverfügung zu einer Hochinzidenzkommune, wie es die Corona-Verordnung des Landes fordert. Hintergrund ist die dynamische Entwicklung der Fallzahlen im Emsland, auf deren Grundlage der maßgebliche Inzidenzwert nunmehr seit Donnerstag den Wert 100 überschritten hat – und dies vermutlich über einen längeren Zeitraum tun wird. „Das Land Niedersachsen lässt hier einen gewissen Ermessensspielraum. Daher haben wir uns ganz bewusst dazu entschieden, die Entwicklung des Wochenendes abzuwarten und insbesondere die regionale Verteilung der Infektionen zu beobachten“, erläutert Landrat Marc-André Burgdorf. „Es ist aber mittlerweile nicht nur der Hotspot in Papenburg, der den Inzidenzwert treibt, vielmehr steigen die Fallzahlen im gesamten Kreisgebiet deutlich“, so Burgdorf weiter. Er bedauert, dass auf Grundlage der Corona-Verordnung bestehende Lockerungen ab Mittwoch wieder zurückgenommen werden müssen, die Erklärung zur Hochinzidenzkommune sei inzwischen aber unumgänglich.

Die Corona-Landesverordnung sieht vor, dass nunmehr eine „Corona-Notbremse“ aktiviert wird und strengere Vorgaben für die Region in Kraft treten, analog zu den Lockdownregeln bis zum 7. März. „Bundesweit hat inzwischen schon fast die Hälfte der 401 Landkreise und kreisfreien Städte die 100er-Inzidenz überschritten, davon können wir uns leider nicht abkoppeln. Trotzdem tut es mir leid, dass jetzt wieder verschärfte Vorgaben im Emsland gelten, zumal wir an einigen Punkten des Landesmechanismus eine andere Gefährdungslage sehen und nicht jeden Schritt nachvollziehen können“, unterstreicht Burgdorf.

Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch in Kraft. Dann gilt erneut die Regel, dass man sich nur mit dem eigenen Hausstand und höchstens einer weiteren Person treffen darf, Kinder unter sechs nicht eingerechnet. Im Bereich Schule und Kita werden die jüngsten Öffnungsschritte ebenfalls zurückgenommen: Geöffnet sind ab Mittwoch nur noch Grundschulen sowie Förderschulen für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung, auch Abschlussklassen dürfen die Schule weiter besuchen. Alle anderen kehren zurück in das so genannte Szenario C (Distanzlernen). Die Kitas können ab Mittwoch ebenfalls nur noch eine Notbetreuung mit maximal der Hälfte der Kinder anbieten. „Ich weiß, wie sehr gerade die Kinder sich Normalität wünschen und ich kenne auch die Betreuungsproblematik für viele Eltern, aber der Mechanismus des Landes lässt keine Alternative zu“, bedauert der Landrat.

Den Einzelhandel wiederum trifft das Verbot der „Click & Meet“-Angebote, also von Beratung und Verkauf per Termin. Weitere Verschärfungen betreffen den Individualsport, der ab Mittwoch mit höchstens einer weiteren Person oder nur mit den Personen aus dem eigenen Haushalt zulässig ist. Für Kinder unter 14 Jahren ist die Sonderregel zur gemeinsamen Ausübung des Sports mit bis zu 20 Personen aufgehoben. Auch die Öffnung von Museen ist nicht mehr erlaubt.

Zurückgenommen werden die Verschärfungen, wenn die 7-Tages-Inzidenz mindestens sieben Tage unter einem Wert von 100 liegt und auch diese Entwicklung von Dauer ist. Der Landkreis kann dann per Allgemeinverfügung bekanntgeben, ab welchem Tag das Emsland kein Hochinzidenzgebiet mehr ist und die Lockerungen wieder in Kraft treten. Für den Bereich Schule und Kita sieht das Land ein dreitägiges und dauerhaftes Sinken unter die 100er-Inzidenzgrenze vor, um entsprechende Öffnungsschritte wieder zuzulassen.

Aktueller Hintergrund für die hohen Fallzahlen im Emsland ist ein hoher Anteil der ansteckenderen britischen Virusmutante B.1.1.7. mit größeren und kleineren Ausbruchsgeschehen in Betrieben sowie parallel vielen Infektionen im privaten Bereich. Für den Bereich Papenburg, das unter anderem ein größeres Ausbruchsgeschehen auf der Meyer Werft umfasst, hatte der Landkreis bereits Ende vergangener Woche Verschärfungen wie eine nächtliche Ausgangssperre verfügt.



Artikeldatum: 22. März 2021
Fotos v.o.n.u.: denisismagilov/stock.adobe.com