Eine Antragstellung für das Förderprogramm der NBank "Niedrigschwellige Investitionsförderung Gaststätten" ist ab sofort wieder möglich. Die erneute Antragstellung kann über das Kundenportal der NBank erfolgen. Interessierte sollten in Bezug auf die Antragstellung folgende Punkte beachten:
- Unternehmen, die bereits eine Förderung erhalten haben, sind nicht noch einmal antragsberechtigt
- Der Vergleichszeitraum zum Nachweis des Umsatzrückgangs hat sich verändert. Der Umsatz muss in den Monaten April bis Juni 2021 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Jahres 2019 zurückgegangen sein.
- Die Antragstellung kann nur solange erfolgen, wie ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen.
- Die Antragstellung ist ausschließlich mit einem neuen Antragsformular aus dem Kundenportal möglich.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Förderprogrammseite "Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe".