Der Landkreis Emsland erlässt eine neue Allgemeinverfügung. Zugrunde liegt die durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz, die für alle weiteren Maßnahmen ausschlaggebend ist. Da die Inzidenz an nunmehr fünf Werktagen unter der Schwelle von 35 lag, stellt der Landkreis Emsland per Allgemeinverfügung fest, dass die entsprechenden Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen gelten. Am 22. Mai wies das RKI für den Landkreis Emsland eine Inzidenz von 27,8, am 25. Mai von 25,4, am 26. Mai von 22,3, am 27. Mai von 21,4 und am 28. Mai von 26,9 aus. Einen Tag nach Veröffentlichung der Allgemeinverfügung tritt diese in Kraft. Dies ist Sonntag, 30. Mai, ab 0 Uhr.
Die Kontaktregelungen sehen vor, dass sich ein Haushalt und weitere zwei Personen eines anderen Haushalts oder zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen dürfen, Kinder unter 14 Jahren nicht eingerechnet.
Bei einer Inzidenz unter 35 sind Museen, Ausstellungen, Galerien, Zoos, Tierparks, Autokinos und Minigolfanlagen geöffnet. Körpernahe Dienstleister wie Kosmetikstudios oder Tattoo-Studios sind weiterhin mit einem Hygienekonzept geöffnet. Ein Test ist notwendig, sofern keine Maske getragen werden kann.
Im Einzelhandel ist bereits seit dem 25. Mai das Einkaufen ohne Schnelltest und Termin möglich. Mit der neuen Allgemeinverfügung fallen auch die flächenbezogenen Kunden-Obergrenzen in den Geschäften weg. Unabhängig von der Inzidenz bleibt die Maskenpflicht im Einzelhandel weiterhin bestehen.
Sport ist mit insgesamt höchstens zehn Personen aus insgesamt höchstens drei Haushalten auf und in Sportanlagen zulässig. In diesen Konstellationen ist die Sportausübung mit Kontakt (z. B. Judo oder Karate) und ohne Kontakt (z. B. Leichtathletik, Tennis, Golf oder Turnen) erlaubt. Auch klassische Mannschaftssportarten wie Fußball, Handball oder Basketball sind in der Form eines „Individualtrainings“ möglich. Kinder aus den drei Haushalten bis einschließlich 14 Jahren werden bei der Höchstzahl nicht mit eingerechnet. Im Freien dürfen Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 18 Jahren darüber hinaus weiterhin in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 30 Kindern und Jugendlichen zuzüglich betreuender Personen Sport treiben.
Bei körpernahen Dienstleistungen ist ein Test nach §5a nur dann erforderlich, wenn die medizinische Maske nicht dauerhaft getragen werden kann.
Ab Montag, 31. Mai, werden alle Schulen ausnahmslos in den Präsenzunterricht (Szenario A) wechseln. Für die Kindertageseinrichtungen gilt dies ebenso.
Sollte die die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 35 wieder überschreiten, muss der Landkreis Emsland die Lockerungen durch eine weitere Allgemeinverfügung wieder aufheben wird. Dies hätte zur Folge, dass ab dem übernächsten Tag nach Ablauf des Dreitagesabschnitts die strengeren Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung der Stufe 2 mit einer Inzidenz über 35 (Hohes Infektionsgeschehen) oder der Stufe 3 für eine Inzidenz über 50 (Starkes Infektionsgeschehen) gelten.
Zu beachten ist außerdem, dass die benannten Vorgaben auf der derzeit gültigen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen fußen, die zum 30. Mai ausläuft. Ab Montag, 31. Mai, gilt eine neue Landesverordnung. Daher haben verschiedene Regelungen, die jetzt im Emsland in Kraft treten, nur bis einschließlich 30. Mai Bestand.