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Untersuchung der Lingener Straßennamen


Der Rat der Stadt Lingen (Ems) wird am 24. April über eine mögliche Umbenennung der einzelnen Straßennamen entscheiden.  

Auf Antrag der FDP-Fraktion hat der Kulturausschuss am 27. September 2022 beschlossen, alle Lingener Straßennamen, die Personennamen tragen, auf ihre NS-Vergangenheit zu überprüfen. Es handelt sich um Straßen, die nach Personen benannt wurden, deren Lebensdaten mit der NS-Zeit von 1933 bis 1945 eine zeitliche Schnittmenge besitzen. Personen mit Geburtsdaten ab 1. Januar 1929 waren nicht zu beachten. Entsprechend des Antrags sollten die Personennamen anhand eines erstellten Kriterienkatalogs auf ihre Belastung untersucht werden.

Für die Straßen der Innenstadt bildete der Kulturausschuss zur Überprüfung einen Arbeitskreis mit Vertreter*innen aller Fraktionen. Auf Grundlage des vom Stadtarchiv zu jedem Personennamen erstellten Dossiers wurden der geschichtliche Hintergrund und das Handeln der Personen differenziert analysiert.

Den Kriterienkatalog und die Dossiers zu den einzelnen Straßennamen (in alphabetischer Reihenfolge) finden Interessierte hier: 

Kriterienkatalog zur Einstufung der Personennamen

Dossiers zu den Namensgebern der Straßen in der Lingener Innenstadt

Kriterienkatalog 

  • Kategorie 1: Ablehnung des NS-Regimes, Opposition, Widerstand oder erlittene Verfolgung
  • Kategorie 2: Keine klare Zustimmung zum Regime, geringfügige Belastung
  • Kategorie 3: Einfache Zustimmung zum NS-Regime
  • Kategorie 4: Ambivalente Haltung: geschädigt, aber um Partizipation bemüht
  • Kategorie 5: Ambivalente Haltung („Jongleur“), nicht geschädigt, Bekenntnis und Distanz
  • Kategorie 6: Zustimmung, Engagement über NSDAP-Mitgliedschaft hinaus
  • Kategorie 7: Hohe staatliche Parteifunktionäre, „NS-Täter“ und Kriegsverbrecher

Auswirkungen für Anwohner/Firmen
(aus der Handreichung des Deutschen Städtetages zur Straßenumbenennung)

  • Die Stadtverwaltung informiert unter anderem folgende Stellen über die Straßenumbenennung: Stadtwerke, Polizeiinspektion Emsland, Finanzamt, Grundbuchamt des Amtsgerichtes, Freiwillige Feuerwehr und das Katasteramt.

  • Betroffene sind verantwortlich für:
    • die Änderung der Adressangabe in Dokumenten, wie Personalausweis (die Ummeldung im Bürgerbüro ist kostenfrei), in Kfz-Papieren etc.; im Reisepass und im Führerschein steht keine Adresse
    • die Änderung der Adressangabe bei Versicherungen, Banken, Vereinen oder andere Stellen, bei denen adressbezogene Daten gespeichert werden
    • die Änderung von Briefpapieren und Visitenkarten sowie Information von Geschäftspartnern


Fotos v.o.n.u.: k.A.