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Ankündigung von Vorarbeiten für die Trassenplanung

Öffentliche Bekanntmachung

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen. Zu den erforderlichen Netzausbauvorhaben, die dabei das südliche Emsland und die Grafschaft Bentheim berühren, zählen unter anderem die beiden Offshore-Netzanbindungssysteme DolWin4 und BorWin4, die von der Nordsee bis zur Umspannanlage (UA) Hanekenfähr (Lingen/Ems) führen, sowie das Vorhaben Dörpen West – Niederrhein, das Amprion zusammen mit der TenneT realisiert.

Die beiden geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme werden auf der Landseite und größtenteils auch auf der Seeseite parallel zueinander gebaut, um die Beeinträchtigung vor Ort so gering wie möglich zu halten. Die Gleichstromkabel unterqueren von den Konverterplattformen in der Nordsee kommend die Insel Norderney und erreichen im Bereich Hilgenriedersiel (Gemeinde Hagermarsch) die Küste. Zwischen Emden und Wietmarschen (Landkreis Grafschaft Bentheim) sollen DolWin4 und BorWin4 mit der Gleichstromverbindung A-Nord gebündelt werden, einem weiteren Erdkabelprojekt von Amprion. Im Raum Lohne trennen sich die Wege der beiden Offshore-Projekte und A-Nord. Der südlichste Abschnitt, der sog. Landabschnitt Süd, führt bis zur landseitigen Konverterstation in der Nähe der Amprion-Umspannanlage Hanekenfähr (Lingen), wo DolWin4 und BorWin4 ans Übertragungsnetz angeschlossen werden.

Die 380 kV-Wechselstromleitung Dörpen West – Niederrhein realisieren Amprion und TenneT vornehmlich als Freileitung. Auf der insgesamt 180 Kilometer langen Verbindung wird es zwar auch vier kurze Erdkabelabschnitte geben, aber weitestgehend wird die Leitung oberirdisch mit Freileitungsmasten gebaut. Dabei handelt es sich zumeist um Stahlgitterkonstruktionen, auf denen die Leiterseile aufgehängt sind. So auch im Bereich des südlichen Emslandes und der Grafschaft Bentheim.

Um unsere Planungen für die genannten Vorhaben zu präzisieren und die Unterlagen für das anschließende Genehmigungsverfahren zu erstellen, müssen biologische Kartierungs- sowie vereinzelt Vermessungsarbeiten durchgeführt werden. Die Kartierungen in einem ca. 600 m breiten Untersuchungskorridor dienen dazu, Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten und somit die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu gewährleisten. Dazu ist eine Inanspruchnahme der unten bezeichneten Flurstücke erforderlich.

Da sich die Kartierzeiträume an den verschiedenen Lebenszyklen der Flora und Fauna orientieren, wird sich der Kartierzeitraum von Februar 2021 bis Februar 2022 (KW 07 2021 bis KW 06 2022) erstrecken. Die mögliche Inanspruchnahme der Grundstücke wird nicht über den gesamten Zeitraum stattfinden, sondern höchstens phasenweise und kurzzeitig.



Artikeldatum: 11. Januar 2021
Fotos v.o.n.u.: Marco2811/stock.adobe.com