1.) Bebauungsplan Nr. 37, Ortsteil Laxten
mit örtlichen Bauvorschriften
Baugebiet: „Zwischen Brockhauser Weg und Am Schallenbach“
2.) Bebauungsplan Nr. 21, Ortsteil Bramsche
mit örtlichen Bauvorschriften
Baugebiet: „Südlich Kötterhook“
Der Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplanes zu 1. umfasst Flächen zwischen den Straße Brockhauser Weg und Am Schallenbach beidseits der Diekstraße.
Der Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplanes zu 2. umfasst eine Fläche südlich der Straße Kötterhook..
Die Beschlüsse über die Satzungen sowie Ort und Zeit der Auslegung der Planunterlagen wurden jeweils im Amtsblatt Nr. 36/2020 vom 15.12.2020 für den Landkreis Emsland veröffentlicht.
Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt sind die o. g. Bebauungspläne rechtsverbindlich geworden.
Die Bebauungspläne jeweils einschließlich Begründung und der zusammenfassenden Erklärung (nur Bebauungsplan Nr. 21) kann im Rathaus - Fachdienst Stadtplanung -, Elisabethstraße 14 - 16, Zimmer 518, während der Servicezeiten von jedermann eingesehen werden. Bitte beachten Sie, dass aktuell für den Zutritt zum Rathaus ein vorher vereinbarter Termin nötig ist. Außerdem werden diese Unterlagen in Kürze auch auf www.lingen.de unter „Bauen & Wirtschaft“ im „Geodatenportal“ abrufbar sein.
Stadt Lingen (Ems), 30.12.2020
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(L.S.)
gez. Schreinemacher
Stadtbaurat